Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 302 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
303 EDITORIAL: Mitgliedsbeitrag und Zeitschrift "Fahrschule"
306 Kurz und aktuell: TÜV SÜD weiterhin auf Wachstumskurs / Noch lange kein Aus für Notrufsäulen / Erbärmlich
308 Mitgliedsbeitrag: Zeitschrift Fahrschule im Sammelbezug günstiger!
316 Mitglieder des FLVBW finden den Geschäfts- und Kassenbericht im internen InternetForum über diesen Link ...
336 Verbandstag Freiburg 2013 – Bilderreihe
329 Mitglieder des FLVBW finden den Wettbewerbskalender ab Seite 33 im Geschäfts- und Kassenbericht im internen InternetForum[ über diesen Link ...
347 Fahrlehreranwärter – Genügt Klasse A2?
350 Was lange währt ... – Modellversuch AM 15 gestartet
363 Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V. – Aufkleber „Achtung: Toter Winkel“
363 Ferienreiseverordnung 2013: Erleichterung für Urlaubsverkehr
358 Gerichtsurteile: (2171) Illegales Autorennen kann teuer werden / (2170) Vorfahrt für Nachzügler / (2169) Benutzung der Gegenfahrbahn durch Bus / (2168) Mietwagen nach Kfz-Unfall / (2167) Entziehung der Fahrerlaubnis / (2166) Endreinigung gehört in den Endpreis eines Ferienhauses
Was lange währt ... – Modellversuch AM 15 gestartet
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2013, Seite 350
Seit 1. Mai 2013 dürfen Jugendliche in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Fahrerlaubnis der Klasse AM schon mit 15 Jahren erwerben.
Das ist der wesentliche Inhalt der 3. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung. Der lang umstrittene und noch immer von Bedenken begleitete Modellversuch ist damit Wirklichkeit geworden.
Begrenzt auf fünf Jahre
Das Modellprojekt ist auf die Dauer von fünf Jahren begrenzt und soll während dieser Zeit wissenschaftlich begleitet werden. Indes, bei den Befürwortern des Modellversuchs hält sich die Freude in Grenzen: erstens, weil oft auch ländliche Gebiete in anderen Flächenländern eine schwache ÖV-Anbindung aufweisen. Auch dort vergeuden Jugendliche täglich unnötig viel Zeit auf ihren Pflichtwegen. Ein Motorroller oder Moped könnte abhelfen.
Schildbürgerstreich
Zweitens, weil es den 15-Jährigen in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen untersagt ist, außerhalb des Hoheitsgebietes dieser drei Länder Fahrzeuge der Klasse AM zu führen. So steht es in der Anlage zur Verordnung, die das Muster der Bescheinigung zum Modellprojekt „AM mit 15 Jahren“ enthält. Ungeklärt ist in diesem Zusammenhang, ob diese Bescheinigung die Inhaber berechtigt, außerhalb der Grenzen der genannten Bundesländer ein Mofa 25 zu führen.
Stellen Sie sich Folgendes vor: Ein Jugendlicher aus Thüringen hat seinen Ausbildungsplatz/seine Berufsschule im benachbarten Hessen. Der muss genau wissen, wo Thüringen endet und Hessen beginnt, denn an diesem Punkt auf der Landstraße muss er absteigen und seinen Roller für den Rest des Weges schieben. Tut er das nicht, macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Ausnahmegenehmigung?
Oder muss der arme Tropf etwa für teures Geld eine Ausnahmegenehmigung beantragen? Was steckt hinter diesem Schildbürgerstreich? Hatten die ewigen Bedenkenträger Sorge, der Modellversuch könnte die Unfallstatistik ihrer Länder verhageln? Jedenfalls hat es so viel Kleinstaaterei hierzulande schon lange nicht mehr gegeben.
JK
Die Dritte Verordnung und das Muster der Bescheinigung zum Modellprojekt "AM mit 15 Jahren" finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2013, ab Seite 350 ...
oder