Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 122 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
123 EDITORIAL: Jetzt schlägt's dreizehn!
126 Kurz und aktuell: Großer Aufschrei, aber auch Lösungen? / Wachablösung
129 Fahrschulpreise 2013: Leichte Erhöhung gegenüber 2012
130 Mitgliederversammlung in Freiburg: Spannende Reden, Abschied und Neuwahlen
141 Erste Beiratssitzung des Jahres: Viel Neues für KV-Versammlungen
150 Begleitetes Fahren: Könnte BF 16 das Unfallrisiko mindern?
152 DVR: Short Duration Training
158 Geänderte StVO – Verkehrszeichen
170 Ambulante Auto-Aufkäufer – Verkauf von Fahrschulwagen
172 Gerichtsurteile: (2148) Blinker muss Abbiegevorgang ankündigen / (2147) Sonderrechte für Rettungsfahrzeuge / (2146) Beweisregeln bei Geschwindigkeitsmessung / (2145) Parkverbot trotz fehlerhafter Beschilderung? / (2144) Bagatellmängel und „Montagsauto“ / (2143) Korrekte Parkscheibeneinstellung / (2142) Dieseltypisches Motornageln / (2141) Kein Schadenersatz für beschädigten Laptop
EDITORIAL: Jetzt schlägt's dreizehn!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2013, Seite 123
Liebe Leserinnen und Leser,
die mit der Findung und Erstellung von Prüfungsfragen befasste Arbeitsgruppe wurde jüngst vom Bundesverkehrsministerium aufgefordert, die Fragen und Antworten der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung zu überarbeiten. Dabei geht es nicht etwa um sachlich notwendige Änderungen. I wo! Es geht vielmehr um die geschlechtsneutrale Diktion, wie sie neuerdings Teile der StVO verunziert. Die Überarbeitung der betroffenen Prüfungsfragen, es sind mehr als 200, muss bis April dieses Jahres abgeschlossen sein, denn die geschlechtsneutralen Fragen sollen ab Oktober in der Prüfung verwendet werden. Die von der Arbeitsgruppe vorgebrachte Kritik an dem Vorhaben verhallte ungehört. Offenbar steht das Ministerium bei diesem grotesken Gleichstellungsprojekt unter politischem Druck und hat deshalb keinerlei Ermessensfreiheit. Dass Fahrschülerinnen und Fahrschüler durch die neuen Formulierungen „Fahrende von Krankenfahrstühlen“ oder „zu Fuß Gehende“ sprachlich überfordert sein könnten, wurde vom Tisch gewischt. Fahrlehrer, so hieß es, sollen die Ausdrucksweise ihren Schülern erklären.
Ein bisschen Hoffnung ist noch: Die Bundesländer könnten sich der Neutralisierungsmanie widersetzen. Die baden-württembergischen Fahrlehrer erwarten jedenfalls von ihrem Verkehrsminister, dass er der sprachlichen Verhunzung der Prüfung Einhalt gebietet. Unsere Fahrschüler sollen lernen, wie man sich richtig im Straßenverkehr verhält. Der Begriff „Fußgänger“ oder „Radfahrer“ wird von unseren Fahrschülern wie auch vom weit überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht männlich, sondern per se geschlechtsneutral empfunden. Man darf gespannt sein, wie die Dolmetscher „zu Fuß Gehende“ oder „am Verkehr Teilnehmende“ in die jeweilige Fremdsprache übersetzen. Sicher ist schon jetzt, unsere EU-Nachbarn werden mit Ironie gewiss nicht sparen und einmal mehr erkennen, welche schlimmen Sorgen die Deutschen plagen. Hoffentlich scheitert am deutschen Drang zu geschlechtsneutralen Formulierungen nicht demnächst der Erlass neuer EU-Verordnungen und -Direktiven.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Tschöpe