Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 234 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
235 EDITORIAL: Neuer Vorstand am Start
238 Kurz und aktuell: Schilder-App vom BMVBS / In 63 Jahren sechs Vorsitzende / Weniger tödliche Unfälle im Februar 2013
240 Denkwürdige Sitzung des Beirats – Peter Tschöpe verabschiedet
242 Verbandstag 2013: Großer Abschied – optimistischer Neubeginn -
Zu den Bildergalerien der Versammlung auf unserer Homepage ...
262 Mitglieder des FLVBW finden den Geschäfts- und Kassenbericht im internen InternetForum über diesen Link ...
286 Verwarnungs- und Bußgeld gestiegen
294 Gerichtsurteile: (2165) Grenzwertige Blutalkoholwerte / (2164) Der Reißverschluss im Straßenverkehr / (2163) Vorfahrtregelung im Kreisverkehr / (2162) Schlaglöcher auf der Autobahn / (2161) Wenn das Auto zu viel Kraftstoff verbraucht / (2160) Keine Haftung des Pannenhelfers / (2159) PC als Rundfunkempfänger / (2158) Keine Verzinsung aus Nebenkostenabrechnung / (2157) Dienstwagenbesteuerung / (2156) Zeugnis: Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche
Verwarnungs- und Bußgeld gestiegen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2013, Seite 286
Am 01.02.2013 hat der Bundesrat dem Neuerlass der „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung – BkatV)“ zugestimmt. Dabei wurden die Verwarnungsgelder für Verstöße der Radfahrer zum Teil um 5 € bis 10 € angehoben.
Auch manche Verstöße der Kraftfahrer gegenüber Radfahrern werden teurer. Dazu zählen besonders Halte- und Parkverstöße auf Radwegen und Radfahrerschutzstreifen. Zugleich wurde die Ausdrucksweise derjenigen der neuen StVO angepasst („Rad Fahrende“ usw.), allerdings nicht durchgängig.
Neue Nummern
Einige laufende Nummern wurden gestrichen, weil die Tatbestände infolge der StVO-Änderung entfallen oder nun bei anderen Vorschriften erfasst sind. So z.B. die Nrn. 45 und 46, die bisher Verstöße am und im Kreisverkehr betrafen. Einige Tatbestände, die bisher eine eigene Nummer hatten, sind nun als Unternummer beim Grundtatbestand erfasst. So ist der bisher in Nummer 43 erfasste Tatbestand „beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet“ nunmehr zur Nummer 42.1 geworden.
Weitere Informationen sowie die Tabelle mit den neu eingeführten Regelverstößen finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Mai/2013, ab Seite 286 ...
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