Verwarnungs- und Bußgeld gestiegen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2013, Seite 286

Am 01.02.2013 hat der Bundesrat dem Neuerlass der „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung – BkatV)“ zugestimmt. Dabei wurden die Verwarnungsgelder für Verstöße der Radfahrer zum Teil um 5 € bis 10 € angehoben.

Auch manche Verstöße der Kraftfahrer gegenüber Radfahrern werden teurer. Dazu zählen besonders Halte- und Parkverstöße auf Radwegen und Radfahrerschutzstreifen. Zugleich wurde die Ausdrucksweise derjenigen der neuen StVO angepasst („Rad Fahrende“ usw.), allerdings nicht durchgängig.

Neue Nummern

Einige laufende Nummern wurden gestrichen, weil die Tatbestände infolge der StVO-Änderung entfallen oder nun bei anderen Vorschriften erfasst sind. So z.B. die Nrn. 45 und 46, die bisher Verstöße am und im Kreisverkehr betrafen. Einige Tatbestände, die bisher eine eigene Nummer hatten, sind nun als Unternummer beim Grundtatbestand erfasst. So ist der bisher in Nummer 43 erfasste Tatbestand „beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet“ nunmehr zur Nummer 42.1 geworden.

Weitere Informationen sowie die Tabelle mit den neu eingeführten Regelverstößen finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Mai/2013, ab Seite 286 ...

oder

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den vollständigen Text des Artikels im PDF-Format über diesen Link im internen InternetForum ...

 

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