Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 606 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
607 EDITORIAL: Adieu VZR, hallo FAER
610 Aktuelle News: Mercedes-Benz - 50 Jahre Lkw-Werk Wörth / Weniger Fahrprüfungen im Jahr 2012 / Hochburgen des Autoklaus
612 Herbstsitzung des Beirates: Fahrlehrergesetz, neues Punktsystem und mehr
613 Für unsere Mitglieder – Neu: Curriculum Motorrad
614 Prüfungsfahrzeuge – Aktuelle Übergangsregelungen
617 Fortbildung: Neue Regeln für Seminarleiter
629 Fortbildung beim Fahrlehrerverband – Das attraktive Seminarangebot 2014
635 BKrF-Qualifikation – Besondere Regeln für Grenzgänger
642 Fahrerlaubnisrecht und anderes: Was hat sich seit 1999 geändert?
661 Ralf Schütze in Fahrt: Auf dem Weg zur Auto-nomie
668 Gerichtsurteile: (2209) Führerscheintourismus / (2208) Belehrung bei Atemalkoholmessung / (2207) Strohmannverkauf / (2206) Teure Kaufreue / (2205) Geruchsbelästigung im Gebrauchtfahrzeug / (2204) Reifenschaden durch Fahrbahnveränderung / (2203) Bußgeld bei Handynutzung als Navi
EDITORIAL: Adieu VZR, hallo FAER
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2013, Seite 607
Liebe Leserinnen und Leser,
am 1. Mai 2014 wird das Verkehrszentralregister (VZR), das seit 1969 so heißt und in seinen Anfängen auf das Jahr 1910 zurückgeht, durch das neue Fahreignungsregister (FAER) abgelöst. Neu heißt nicht, dass alles besser ist. Einige Detailregelungen lösen nicht unbedingt Begeisterung aus.
Bisher besiegeln schon sechs schwerere Geschwindigkeitsverstöße zu je drei Punkten das Aus (18 Punkte). Nach dem kommenden Recht droht die Entziehung der Fahrerlaubnis erst nach acht der künftig mit einem Punkt bewerteten Temposünden. Dennoch behauptet Bundesverkehrsminister Ramsauer unbeirrt, Raser hätten es im neuen System schwerer!
Bisher werden Mehrfachtäter, die sich dem freiwilligen Aufbauseminar ASP mit der Möglichkeit zwei oder vier Punkte zu tilgen verweigern, gezwungen, sich in einem von der Behörde angeordneten Seminar mit ihrer Fahrerkarriere und ihrem Fehlverhalten auseinanderzusetzen. Ergebnis: 50 Prozent der Teilnehmer wurden danach nicht mehr auffällig. Eine Erfolgsquote, für die man sich bei Resozialisierungsprogrammen einen Orden umhängen ließe. Ramsauer aber fand diese Quote offenbar „krottenschlecht“ und verunglimpfte die bisherigen Seminare pauschal. Sein neues System, so glaubt er wohl, biete ausreichend Anreiz zum Punkteabbau: Bei einem Punktestand von maximal fünf kann durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) ein (1) Punkt abgebaut werden. Das neue FES ist von Fahrlehrern und Verkehrspsychologen gemeinsam durchzuführen. Der Andrang wird sich in Grenzen halten. Noch viel mutiger ist Ramsauers Hoffnung, Fahrer mit sechs oder sieben Punkten würden freiwillig ein FES ohne Punkterabatt besuchen.
Und ein Letztes: Unser baden-württembergisches Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat aufgrund der neuen Vorschriften für die Seminarleiterfortbildung rasch gehandelt und die jetzige Fortbildungspflicht vorläufig ausgesetzt (siehe auch Seite 617/618). Dafür ein dickes Lob! Tadel geht hingegen an die Adresse des Gesetzgebers, der mal wieder viel zu spät zu Potte gekommen ist. Wären die neuen Regelungen bereits zu Beginn des Jahres 2013 gekommen, hätten sich die Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildung bereits in den ersten neun Monaten dieses Jahres absolviert haben, die Belastung einer doppelten Seminarteilnahme ersparen können. Aber der Bürger ist ja folgsam und zahlt!
Ihr
Jochen Klima