Prüfungsfahrzeuge – Aktuelle Übergangsregelungen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2013, Seite 614

Die Übergangsfristen für Prüfungsfahrzeuge wurden Anfang dieses Jahres kurz vor Inkrafttreten des neuen Fahrerlaubnisrechts einschneidend geändert. Nun hat die EU mit einer aktuellen Richtlinienänderung, die demnächst durch die zehnte FeV-Änderungsverordnung in nationales Recht umgesetzt wird, erneut für Überraschungen gesorgt.

Ursprünglich war nach dem Inkrafttreten der neuen FeV am 19.01.2013 für alle Prüfungsfahrzeuge lediglich eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2013 vorgesehen. Die neuen Vorgaben für Prüfungsfahrzeuge (Anlage 7 zur FeV) sollten somit ausnahmslos ab 1. Oktober 2013 zur Anwendung kommen. Davon sind jedoch nur zwei Bestimmungen übrig geblieben ...

Alle Übergangsregelungen finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe November/2013, ab Seite 614 ...

oder

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den vollständigen Text des Artikels über diesen Link im internen InternetForum ...

 

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