BKrF-Qualifikation – Besondere Regeln für Grenzgänger

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2013, Seite 635

Als „Grenzgänger“ gelten im EU-Recht Personen, die eine abhängige oder selbstständige Tätigkeit in einem Mitgliedstaat ausüben, aber in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und dahin täglich oder mindestens einmal in der Woche zurückkehren.

Ausführliche Informationen zum Thema  finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe November/2013, ab Seite 635 ...

oder

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den vollständigen Text des Artikels sowie den Erlass des MVI über diesen Link im internen InternetForum ...

 

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