Aktuelle News: Neue Filiale? / Ab 1. Juli 2014 Warnwesten auch in Deutschland Pflicht / 40 Jahre großer Beirat

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2013, Seite 486

Neue Filiale?

Ihr Umsatz ging im ersten Halbjahr 2013 zurück? Der Gewinn auch? Na dann ist doch Expandieren eine grandiose Idee. Am besten durch die Eröffnung einer weiteren Filiale. Sie würden damit sogar gegen den Trend fahren, denn schon im Januar dieses Jahres hat das ifo Institut im VR Branchen Spezial Fahrschulen festgestellt, die Anzahl der Betriebsstellen von Fahrschulen nehme ab. Und im Juli 2013 schreibt das Blatt, der Rückgang der Anzahl der Fahrschulen habe sich beschleunigt.

Spaß beiseite, eine neue Filiale aufzumachen oder gar eine heruntergekommene zu kaufen, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit der schlechteste Rat für eine Steigerung des Betriebsergebnisses. Der bessere Weg ist jedenfalls, sich auf das Bestehende zu konzentrieren. Also einfach „weiter so“? Nein, rät das ifo Institut, indem es hervorhebt, dass die Qualität der Ausbildung und die Quote der auf Anhieb bestandenen Prüfungen viel wichtiger sind als der Preis. Und weiter: „Die Fahrschule muss für Jugendliche attraktiv auftreten, und sie muss sich dort präsentieren, wo sich die Jugendlichen aufhalten – Internet, Facebook, Kneipen, Partys, Fitnessstudios usw. Gute Erreichbarkeit, moderne Schulungsräume und eine flotte Schaufenstergestaltung runden das Bild der Fahrschule ab.“

Das Bekenntnis eines schwäbischen Fahrschulinhabers, der lange auf Expansion durch Filialen gesetzt hatte, fügt sich hier passend ein: „Der Umsatz war zwar da, die Rendite jedoch katastrophal. Mieten, Unterhalt, Wegekosten, Überzeiten meiner Mitarbeiter und die Überwachung schluckten so viel, dass am Ende nichts übrig blieb. Seit ich zwei von drei Filialen geschlossen, den Hauptsitz und die verbliebene Filiale modernisiert und meine Werbung darauf konzentriert habe, verdienen wir wieder Geld.“ GLH

Ab 1. Juli 2014: Warnwesten auch in Deutschland Pflicht

Das Mitführen von Warnwesten ist in vielen europäischen Ländern schon lange Pflicht. Die Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften brachte u.a. Ergänzungen der §§ 53a und 31b StVZO.

Danach muss in Verbindung mit § 72 Absatz 2 StVZO ab 1. Juli 2014 in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen eine Warnweste mitgeführt und auf Verlangen von zuständigen Personen vorgezeigt werden. Die Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+ A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen. GLH

40 Jahre großer Beirat

Wenn der Beirat des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg am 18. und 19. Oktober zu seiner Herbstsitzung zusammentritt, kann das nach der Mitgliederversammlung höchste Gremium des Verbandes auf 40 Jahre erfolgreicher Tätigkeit zurückblicken. Am 27. Januar 1973 trat der „neue Beirat“, so nannte man ihn damals, zu seiner ersten und damit konstituierenden Sitzung zusammen. Warum „neu“? Weil sich der Beirat bis Ende 1972 aus höchstens fünf Herren zusammengesetzt hatte, von denen mindestens vier Vorsitzende der kraft Mitgliederbeschluss vom 15. Mai 1971 aufgelösten Bezirksverbände sein mussten. Den Auftakt annoncierte die FahrSchulPraxis in der Januar-Ausgabe 1973 zielsicher und selbstbewusst: „Das erste Mal in der fast 25-jährigen Geschichte des Landesverbandes tritt damit ein Beirat zusammen, der die Mitglieder in einzigartiger Weise repräsentiert.“ Wahrscheinlich ist die Herbstsitzung 2013 die einhundertzwanzigste. Darauf kann man getrost einmal anstoßen! GLH