Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 170 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
171 EDITORIAL: Brüssel bremst Umweltschutz
174 Aktuelle News: Andere berauschende Mittel / Kind nicht angeschnallt - Fahrer ist verantwortlich / Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr
176 Beiratssitzung am 16.05.2014 in Ulm
182 Mitglieder fragen: Lkw-Verkehrskontrollen
183 Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04: Klasse A und doch kein Motorradführerschein
187 BG: Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge – Kundendienst ersetzt Sachkundigenprüfung
192 Radfahrer und Auto – Vorfahrt-Zweifel am Kreisverkehr?
195 Bundesgerichtshof: Werbung mit Gesamtpreis rechtskräftig untersagt
196 Pädagogische Hochschule Karlsruhe: Jetzt wieder zum Kontaktstudium anmelden!
207 Gerichtsurteile: (2237) Abschleppkosten für Leerfahrt / (2236) Unfall an einer Engstelle / (2235) Fehleranfälligkeit reicht nicht aus / (2234) Gebühren für Umsetzen eines Autos / (2233) Cannabis plus Alkohol / (2232) Bußgeldübernahme durch Arbeitgeber
Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04: Klasse A und doch kein Motorradführerschein

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2014, Seite 183
Mit den FeV-Änderungen zum 19.01.2013 wurden die dreirädrigen Kraftfahrzeuge aus der Klasse B herausgelöst und der Klasse A1 (bis 15 kW) bzw. der Klasse A (mehr als 15 kW) zugeschlagen (ugs.: „Trike-Führerschein“). Dies führt bei der Neuausstellung eines Führerscheins, beispielsweise aufgrund eines Umtausches oder einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, gelegentlich zu fatalen Missverständnissen beim betroffenen Bürger.
Beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B bekommt der Inhaber die Klassen A und A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) eingetragen.
Schlüsselzahlen nicht bekannt!
Das Missverständnis entsteht, weil die Bedeutung der beiden Schlüsselzahlen dem Normalbürger nicht bekannt ist. Außerdem verstärken die auf der Vorderseite unterhalb des Passbildes aufgedruckten Klassenbezeichnungen ABL den Irrtum, jetzt auf wundersame Weise auch in den Besitz des Motorradführerscheins gekommen zu sein.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Die Konsequenz ist klar: Wer das glaubt und als Führer eines Motorrades im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis und allen dazugehörigen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wichtig: Fahrschulen klären auf
Es ist nun an uns Fahrlehrern, zweifelnde Kunden über dieses Missverständnis aufzuklären und ihnen klarzumachen, dass seit dem 19. Januar 2013 nicht mehr jede Fahrerlaubnis der Klasse A auch eine Lizenz fürs Motorradfahren ist. Betroffen sind u.a. auch Kunden, die eine Erweiterung der Klasse B auf die Klasse C oder D beantragen und mit der Neuausstellung ihres Führerscheins auch eine – eben nur beschränkte – Fahrerlaubnis der Klasse A bekommen.
jk
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