BG: Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge - Kundendienst ersetzt Sachkundigenprüfung

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2014, Seite 187

Nach den Unfallverhütungsvorschriften der für Fahrschulen zuständigen Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) müssen Gewerbetreibende ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge jährlich auf betriebssicheren Zustand überprüfen lassen und eine entsprechende Bestätigung mitführen. Gilt das auch für Pkw und Krafträder, die in Fahrschulen als Ausbildungsfahrzeuge eingesetzt werden?

Die Frage beantwortet Jochen Klima der FahrSchulPraxis, Ausgabe April/2014, Seite 187 ...

oder

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den vollständigen Artikel über diesen Link im internen InternetForum ...

 

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