Berufskraftfahrer-Qualifikation - Umsatzsteuerfreiheit erweitert

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2014, Seite 72

Von Fahrschulen in ihren eigenen Räumen durchgeführte Aus- und Weiterbildungskurse im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG § 7 Abs. 1) sind bekanntlich umsatzsteuerfrei.
Gilt das auch für Kurse in externen Räumen, für die eine spezielle Anerkennung nach § 7 Absatz 2 erforderlich ist? Dazu hat sich das Bundesfinanzministerium jüngst geäußert.

Die Antwort des Bundesfinanzministerium lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Februar/2014, Seite 72 ...

oder

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden die vollständige Information im internen InternetForum ...

 

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