Aktuelle News: e-Golf - auch für Fahrschulen? / Doch kein Automuffel! / MPU mit Tonaufzeichnung

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2014, Seite 118

e-Golf – auch für Fahrschulen?

Der Elektroantrieb dringt in die Großserien vor. Ist auch höchste Zeit. Der Golf, laut VW das „erfolgreichste europäische Auto aller Zeiten“, kann ab sofort mit rein elektrischem Antrieb bestellt werden. Für den Kaufpreis von 34.900 € verspricht VW eine Leistung von 85 kW/115 PS, 190 km Reichweite, Verbrauch 12,7 kWh/100 km (3,28 € pro 100 km), 8 Jahre oder 160.000 km Garantie auf die Batterie und eine umfangreiche Serienausstattung. Für die große Urlaubsfahrt, das kommt noch hinzu, können die Käufer des e-Golf bis zu drei Jahre nach dem Kauf 30 Tage pro Jahr kostenlos einen Volkswagen mit Verbrennungsmotor anmieten.
Der e-Golf träfe sicher auch bei Fahrschulen auf großes Interesse, wäre da nicht die veraltete Automatikregelung des § 17 Absatz 6 Fahrerlaubnis-Verordnung im Weg. Der Durchbruch der Elektromobilität ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung und findet in allen Parteien Unterstützung. Da ist es doch verwunderlich, dass nicht alles getan wird, um gerade die jungen Menschen an das Elektroauto heranzuführen. Ein wichtiger Schritt hierzu wäre eine zeitgemäße Anpassung der Automatikregelung. GLH

Doch kein Automuffel

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann fährt, wie sich das gehört, einen Mercedes. Vor wenigen Wochen, am 17. Februar, übergab Prof. Dr. Thomas Weber, Mitglied des Vorstandes der Daimler AG, dem Landesvater dessen neue Dienstlimousine, eine Mercedes-Benz S-Klasse S 300 Blue-TEC HYBRID. Das „grüne“ Auto verbraucht nur 4,4 l/100 km bei einem CO2-Wert von 115 g/km. Sparsamer und umweltfreundlicher geht es in der Oberklasse bis auf Weiteres nicht mehr. Die publikumswirksame Übergabe vor dem Staatsministerium in Stuttgart lässt darauf schließen, dass Kretschmann beim Nachdenken über die Produktion von Automobilen neuerdings nicht mehr von parteiinduziertem Kopfweh heimgesucht wird. GLH

MPU mit Tonaufzeichnung

Auf dem 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag (29. bis 31. Januar 2014 in Goslar) bekam die oft als Idiotentest geschmähte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) Rückendeckung. Der mit der Materie „Fahreignung und MPU“ befasste Arbeitskreis V bezeichnete die MPU als ein „bewährtes Instrument, das nachhaltig zur Verkehrssicherheit beiträgt“. Der Arbeitskreis wendete sich klar gegen unseriöse Anbieter von Maßnahmen zur Vorbereitung auf die MPU. Die Forderung lautete hier: „Die Qualifikation von Personen, die zur Vorbereitung auf die MPU tätig sind, bedarf einer gesetzlichen Regelung. So wird es Betroffenen erleichtert, seriöse Anbieter zu finden.“ Ein für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer interessanter Aspekt.
Der von verschiedenen Seiten vorgebrachte Vorschlag, von den ärztlichen und psychologischen Untersuchungsgesprächen sollten zur Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit Tonaufzeichnungen gefertigt werden, fand im Arbeitskreis kein einheitliches Echo. Die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Aufzeichnung, so der Arbeitskreis, bedürfe zuvor der Klärung wissenschaftlicher und rechtlicher Fragen. Ein offenbar heikles Thema, mit dem sich nun die Projektgruppe „MPU-Reform“ befassen soll. GLH