Ministerium für Verkehr und Infrastruktur - Vorzeitige Erteilung Klassen L und T

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2014, Seite 132

Mit Erlass vom 04.02.2014 hat das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) die baden-württembergischen Fahrerlaubnisbehörden angewiesen, künftig von der Erteilung der Klasse L vor Vollendung des Mindestalters abzusehen.

Klasse T: In den schon bisher nur sehr restriktiv zu handhabenden Ausnahmefällen, beispielsweise bei Tod oder Erkrankung eines Familienmitglieds, darf künftig nur nach Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens von mindestens 15 Jahre alten Bewerbern die Klasse T beschränkt auf lof-Zugmaschinen mit einer bbH von 40 km/h erteilt werden. Außerdem wird – analog zur Klasse L – die im Anhängerbetrieb erlaubte Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt.

Der Erlass vom 04.02.2014 ist abgedruckt in der FahrSchulPraxis, Ausgabe März/2014, Seite 132 ...

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