10. FeV-Änderungsverordnung - Das Wichtigste in Kürze

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2014, Seite 240

Der Bundesrat hat am 11.04.2014 die „Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Die Neuregelungen treten am 01.05.2014 in Kraft.

Neben ergänzenden Regelungen zu den Materien Fahreignung, Fahreignungsseminar und Wiederherstellung der Fahreignung wurden die Übergangsregelungen für Prüfungsfahrzeuge der Klassen A und A2 neu gefasst.

Für die Fahrer von Rettungsdiensten usw. wird das Mindestalter der Klassen C und D gesenkt.

Zum 01.05.2014 tritt auch die überarbeitete Prüfungsrichtlinie in Kraft, die u.a. wichtige Neuerungen zur Schutzkleidung bei Motorradprüfungen enthält.

Aus zeitlichen Gründen (Redaktionsschluss) war es nicht mehr möglich, alle Änderungen schon in dieser Ausgabe unterzubringen.

Wir zeigen kurzgefasst die für Fahrlehrer wichtigsten Neuerungen in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Mai/2014, ab Seite 240, auf ...

oder

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den Text über diesen Link im internen InternetForum ...

 

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