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471 EDITORIAL: Hallo TÜV, wir lieben Transparenz
474 Aktuelle News: Fahrerkarte und Führerschein / Nie ohne Schild >FAHRSCHULE< / Barfuß, in Socken oder was?
476 Die Mitglieder haben gewählt - Beirat: Abschied und Neubeginn
492 Elektronisches Prüfprotokoll: Erprobung in der Praxis beginnt
495 Hightech pur – Fahrsimulator des Vogel-Verlags / Drei Fragen an Brida Fiek – Simulator: Damals und heute
502 Instruktoren im Trainingslager – Motto: Dazulernen und Vertiefen
504 Das erste eigene Auto – Wenn Fahrschüler Rat suchen
506 RoadSense – Seit fünf Jahren Erfolgsprojekt
520 Gerichtsurteile: (2257) Porsche fliegt vom Nürburgring: Muss Vollkasko zahlen? / (2256) Wartepflichtiger darf sich nicht auf Blinken des Vorfahrtberechtigten verlassen
EDITORIAL: Hallo TÜV, wir lieben Transparenz
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2014, Seite 471
Liebe Leserinnen und Leser,
getönte Heck- und hintere Seitenscheiben sind an Prüfungsfahrzeugen nach der Prüfungsrichtlinie nur zulässig, wenn deren Lichtdurchlässigkeit (Transmissionsgrad) nicht weniger als 35 Prozent beträgt. Fahrzeuge mit stärker getönten Scheiben können vom TÜV – in der Regel nach einer Nachbesserungsfrist – abgelehnt werden.
Ebenso unstrittig ist, dass die Prüforganisation im Zweifel einen entsprechenden Nachweis des Herstellers verlangen kann und die Lichtdurchlässigkeit überprüfen darf.
So weit, so gut.
Aber doch bitte nicht so, wie jüngst in der Niederlassung des TÜV SÜD Singen beim TSC in Deißlingen-Laufen geschehen.
Kolleginnen und Kollegen, Sie kommen mit einem Prüfling zum TÜV. Anstatt mit der Fahrprüfung zu beginnen, kommt ein TÜV-Mitarbeiter und misst – ohne Sie vorher zu informieren – mit einem technischen Gerät die Lichtdurchlässigkeit der Scheiben Ihres Lehrfahrzeugs. Zahlreiche Kollegen wandten sich deshalb empört an den Verband. In den Telefonaten kamen Begriffe wie „Razzia“ und „Generalverdacht“ und auch andere vor, die ich hier lieber nicht wiederhole. Der Unmut wuchs, als klar wurde, dass weder der Verbandsvorstand noch der zuständige Kreisvorsitzende von der Aktion etwas wussten.
Es geht hier nicht um das Recht, die Scheiben zu prüfen, sondern darum, wie es exekutiert wurde. Hallo TÜV, wir lieben Transparenz – und erwarten sie auch. Wäre es also für die Kundenfreundlichkeit und die Pflege der Partnerschaft nicht besser gewesen, die Aktion rechtzeitig anzukündigen? Die FahrSchulPraxis würde Ihnen für solche und andere Neuerungen gern eine Seite oder auch mehr zur Verfügung stellen. Und wenn’s arg pressierte, genügten eine rechtzeitige Mail oder ein Anruf bei der Geschäftsstelle des Verbandes. Auch unsere Kreisvorsitzenden springen gern ein. Wir dachten, solche Nacht- und Nebelaktionen wie die von Deißlingen-Laufen gehörten der Vergangenheit an. Täuschten wir uns da? Rührt sich etwa der alte Monopolschrat wieder? Falls ja, werden wir ihm gewaltig auf den Pelz rücken.
Es grüßt Sie sehr freundlich
Ihr
Jochen Klima