Aktuelle News: Fahrerkarte und Führerschein / Nie ohne Schild >FAHRSCHULE< / Barfuß, in Socken oder was?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2014, Seite 474

Fahrerkarte und Führerschein

Unterschiedliche Nummern können Ärger machen! Einer Pressemitteilung von TÜV SÜD zufolge bekommen Lkw-Fahrer im Ausland bei Fahrzeugkontrollen immer wieder Probleme, wenn die Nummern auf der Fahrerkarte und dem Führerschein nicht übereinstimmen. Die unterschiedlichen Einträge kommen z.B. dadurch zustande, dass der Führerschein neu ausgestellt wurde. Obwohl keine gesetzliche Vorschrift existiert, nach der die Nummern übereinstimmen müssen, kann die Ungleichheit der Nummern im Ausland zu zeitraubenden Verwicklungen führen. TÜV SÜD rät deshalb: Fahrerkarte und Führerschein synchronisieren! Lassen Sie sich dazu eine neue Fahrerkarte ausstellen, um die Nummer des aktuellen Führerscheins einzutragen. TÜV SÜD/GLH

Nie ohne Schild >FAHRSCHULE<

Schulen nur mit Fahrschulschild!Bei Grün abgewürgt, einmal unnötig scharf gebremst – das kommt bei Fahrschülern gelegentlich vor. 30er-Zone, der Fahrschüler soll geradeaus fahren. Als die Ampel für Linksabbieger auf Rot wechselt, für geradeaus jedoch Grün bleibt, bremst der Fahrschüler kurz ab, bemerkt nach Zuruf des Fahrlehrers den Irrtum, lässt die Bremse los, kommt auch nicht zum Stehen, aber da schubste ihn der Hintermann schon über die Kreuzung.

Gleich beim Aussteigen schreit der Auffahrer nach der Polizei. Als die eintraf, machten sich die Beamten zuerst ein Bild: Keine Bremsspuren vom Fahrschulauto, dafür welche vom breitbereiften Auto des offenbar auf close-up programmierten Hintermanns. Die Beamten machten ihn auf das Fahrschulschild aufmerksam und verwiesen auf die Rechtsprechung: Wer hinter einem Fahrschulauto fährt, muss mit Fehlern des Fahrschülers rechnen und angemessenen Abstand einhalten. Weil die Bremsspur auf überhöhte Geschwindigkeit schließen ließ, erstatten sie Anzeige gegen den Auffahrer. Dessen ungeachtet will dieser die Fahrschule auf Schadenersatz verklagen. Egal, wie das ausgeht, dieser Fall zeigt einmal mehr: Vom Schulen ohne deutlich sichtbares Fahrschulschild ist dringend abzuraten.  GLH

Barfuß, in Socken oder was?

Auto fahren mit Flipflops oder barfuß ist nicht verbotenDie Unsicherheit ist bei vielen groß, wenn es um die Frage geht, ob man mit Flipflops, Schlappen oder barfuß Auto fahren darf. Grundsätzlich ist das nicht mit Bußgeld bedroht und durch keine Vorschrift des Straßenverkehrsrechts verboten.

Dass in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgeschrieben ist, was man während des Autofahrens an den Füßen tragen muss, bestätigte das Oberlandesgericht Bamberg, als es 2006 ein Urteil gegen einen Lkw-Fahrer aufhob. Er sollte ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zahlen, weil er hinterm Lenkrad nur Socken und keine Schuhe trug (AZ 2 Ss OWi 577/06). Auch die Haftpflichtversicherung zahlt i.d.R. für Unfälle, die von Fahrern mit Flipflops verursacht wurden. Die Vollkaskoversicherung hingegen kann die Leistung für Schäden am eigenen Fahrzeug einschränken oder verweigern, wenn ungeeignetes Schuhwerk ursächlich für den Unfall war. Deshalb: lieber solide, gut sitzende Schuhe beim Autofahren.  ARCD/GLH