Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 526 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
527 Editorial: E-Autos ja! Aber wie geht’s auf?
530 Aktuelle News: 22. Landestag der Verkehrssicherheit / Parkraummanagement
534 Weil Stärke zählt – Mitglieder werben Mitglieder
537 BKrFQ – BE mit Code 79.06: Weiterbildung?
538 BKrFQ – Ohne Code 95 droht hohe Geldbuße
540 Spannendes Facebook-Seminar
542 Neu: Fortbildung für Seminarleiter (ASF, FES, § 33a Abs. 2 FahrlG)
546 Fahrlehrerversicherung: Service in Baden-Württemberg noch präsenter
550 Gebhard L. Heiler: Mangel an qualifizierten Fahrlehrern – doch wer will es werden?
562 Gerichtsurteile: (2263) Sorgfaltspflichten bei der Busbeförderung / (2262) Vom Taxistand abgeschleppt / (2261) Dauer der Vorfahrtberechtigung / (2260) Beweisregeln im Kreisverkehr / (2259) Deutsche Sprache ist Pflicht / (2258) Keine Fortsetzung einer aufgelösten GmbH
Aktuelle News: 22. Landestag der Verkehrssicherheit / Parkraummanagement
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2014, Seite 530
22. Landestag der Verkehrssicherheit
Am 13. September fand unter der Schirmherrschaft von Innenminister Reinhold Gall MdL in Konstanz der 22. Landestag der Verkehrssicherheit des Landes Baden-Württemberg statt. Unter dem Motto Prävention ohne Grenzen wurde den zahlreichen Besuchern, die aus Baden-Württemberg, Bayern, Österreich und der Schweiz gekommen waren, ein Erlebnis- und Aktionsprogramm rund um die Verkehrssicherheit geboten. In Baden-Württemberg hat gute Verkehrssicherheitsarbeit eine lange Tradition. Als Flächenland mit starkem Transitverkehr weist das Land bei der Bekämpfung des Verkehrsunfalls ansehnliche Erfolge auf. Dennoch sind im letzten Jahr auf unseren Straßen 465 Menschen umgekommen. Rund 45.000 wurden bei Straßenverkehrsunfällen verletzt, nicht wenige davon sehr schwer mit dauerhaften Folgen. Das verpflichtet uns alle, bewährte Präventionsmaßnahmen wie „Gib acht im Verkehr“ engagiert fortzusetzen und mit neuen Ideen zu beflügeln. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. gehörte schon in den frühen 70er-Jahren dem Arbeitskreis Verkehrssicherheit des Innenministeriums Baden-Württemberg an und war vor 22 Jahren Mitbegründer der sehr erfolgreichen Aktion „Gib acht im Verkehr“. Seitdem haben die Kreisvereine des Verbandes an vielen lokalen Veranstaltungen der Aktion tatkräftig mitgewirkt. GLH
Parkraummanagement
Seit es in den Familien immer häufiger Dritt- und Viertautos gibt, herrscht auch in den Wohngebieten der Städte große Parkraumnot. Da muss man abhelfen, entweder amtlich oder durch private Initiative, wie es unlängst mein übernächster Nachbar versuchte. Als er mich an einem schönen Abend anrief, klang das so: „Ihr Besuch parkt sein Auto entlang unseres Gartenzauns, sagen Sie ihm, er soll es wegfahren, wir erwarten auch Besuch!“ Doppeltes Erstaunen bei mir, denn erstens war bei uns niemand zu Besuch und zweitens hatte ich bis dahin nicht gewusst, dass Parken entlang eines nachbarlichen Gartenzauns untersagt ist. Wohlgemerkt, in unserem engen Sträßchen gibt es weder Schilder noch Grenzmarkierungen, die das Parken verbieten. Angesichts dieser Rechtslage wird sich mein übernächster Nachbar überlegen müssen, wie er seine 20 Meter lange Gartenfront künftig gegen wildes Parken sichert. Wird er in Anlehnung an die Gepflogenheiten deutscher Strandurlauber seine Badetücher übern Zaun hängen? Oder wird er gar das Anwohnerprivileg „Bewohner mit Parkausweis frei“ beantragen?
Neulich musste ich zum Zahnarzt. In dieser Straße war weit und breit kein Plätzchen frei. Kurz um die Ecke gefahren, was Wunder, da ist ja einer! Allerdings nur für „Bewohner mit Parkausweis frei“. Eine freundliche Frau, gerade mit der Kehrwoche zugange, erkannte meinen verzweifelt suchenden Blick und meinte: „Wenn Sie um fünf Uhr heute Abend weg sind, können Sie hier ruhig parken, der Herr Karle kommt erst abends heim!“ Gesagt, getan. Als ich nach zwei Stunden – lang vor fünf – in mein Auto stieg, hing an meiner Windschutzscheibe ein sattes Knöllchen. So ist das hierzulande mit der Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Straßen: Unter Androhung von Verwarnungsgeld hält man einen vom Anwohner erst abends benutzten Parkplatz den ganzen Tag über frei. Da fragt man sich: Ist das bürgerfreundliches Parkraummanagement? Nächste Frage: Geht angesichts eines immer wieder zu beobachtenden Leerstandes die Anzahl der ausgewiesenen Frauen- und Behindertenparkplätze nicht oft am wirklichen Bedarf vorbei? Wird da mehr vom grünen Tisch als aus der Praxis heraus geplant? Wie, liebe Leserinnen und Leser, ist es um das Parkraummanagement in Ihrer Stadt bestellt? Sind die Ordnungs- und Abschleppdienste bei Ihnen auch so lukrative Geschäftsmodelle wie in unserer Stadt? XE