Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 574 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
575 EDITORIAL: Kaninchen und Schlange
578 Aktuelle News: Kampf gegen Raser / Obrigkeitshörigkeit oder nur Vorteilssuche?
580 Workshop für neue Kreisvorsitzende – Informative Tagung in Korntal
581 Vorsicht! Abmahnung droht! - Schluss mit Werbung für ASP
582 Bundesvereinigung – Reform der Fahrlehrerausbildung
583 Fahrlehrerverband: Angestellte Fahrlehrer
584 Gegen den Absturz gewappnet – Fahrschulen: Daten extern sichern – Rahmenvertrag deutlich verbessert
587 Kombinierte Ausbildung C und CE – Wie viele von welchen Sonderfahrten?
590 Geschäftsmäßiger Internetauftritt – Checkliste: Korrektes Impressum
592 32 Mal - Toskana zum Dritten - Motorrad Total 2014
608 Dem Mangel an Fahrlehrern abhelfen – Ausbildungsstätten auf der Suche nach Interessenten
618 Gerichtsurteile: (2268) Tempo-30-Zone nicht für Landstraße / (2267) Keine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel / (2266) Bagatellgrenze bei Fahrzeugmangel / (2265) Keine grenzenlose Geschäftsführerhaftung / (2264) Privat oder geschäftlich?
Bundesvereinigung - Reform der Fahrlehrerausbildung
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2014, Seite 582
Der Umbau des Fahrlehrerberufes vom Umschulungs- zum Ausbildungsberuf ist seit Langem ein wichtiges Anliegen der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF). Dazu wurde vor kurzem vom Bundesvorstand, den die Vorsitzenden der Landesfahrlehrerverbände bilden, ein Entwurf für die Neuregelung der Fahrlehrer-Ausbildung verabschiedet.
Angestrebt wird – so legte es Bundesvorsitzender Gerhard von Bressensdorf unlängst in einem Interview dar – eine duale, fachakademische Ausbildung, die mindestens 24 Monate umfasst. Dabei sollen im theoretischen Teil nicht Recht und Technik – so wichtig sie sind –, sondern die Fächer Pädagogik, Didaktik und Lernpsychologie vorrangige Inhalte sein. So kann sichergestellt werden, dass die an den Fahrlehrerberuf gestellten verkehrspädagogischen Bildungsanforderungen erfüllt werden können. Und weil eine Ausbildung dieses Anspruchs bestimmte Schlüsselqualifikationen der Bewerber voraussetzt, muss dringend auch der Berufszugang neu geregelt werden. Auf der Sitzung des Bundesvorstandes am 16. bis 18. August 2014 in Bad Gögging wurden zum Entwurf aufgetretene Fragen eingehend diskutiert.
Zuständigkeit des Bundes oder der Länder
Kernstücke des Entwurfs sind die stärkere Hinwendung zur Verkehrspädagogik und die dadurch bedingte Verlängerung der Berufsausbildung. Letzteres wirft die Frage auf, ob eine zweijährige Ausbildung in Anbetracht der Kulturhoheit der Länder vom Bund geregelt werden darf. Von Bressensdorf stellte dazu fest, dass dies zunächst geklärt werden müsse. Falls die Länder zuständig seien, müsse sichergestellt werden, dass der in einem Bundesland erworbene Abschluss als Fahrlehrer überall in Deutschland anerkannt werde.
Zwei Jahre sind manchen zu viel
Außerdem, so von Bressensdorf, gebe es Anzeichen, dass nicht alle Interessengruppen, die beim Gesetzgebungsverfahren mitreden wollen, eine Verlängerung auf zwei Jahre mittragen. Deshalb kam der Bundesvorstand überein, die anderen Gruppierungen zu einem Round-Table-Gespräch einzuladen.
Fazit
Das Konzept der Bundesvereinigung ist schlüssig. Es gilt nun, alle Beteiligten davon zu überzeugen, dass in wesentlichen Punkten divergierende Vorschläge nicht zum Ziel führen. Es geht darum, Interessenten am Fahrlehrerberuf besser auszuwählen und sie ihrem späteren Bildungsauftrag entsprechend zukunftsorientiert auszubilden.
Jochen Klima