Fahrlehrerverband BW: Angestellte Fahrlehrer

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2014, Seite 583
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Im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. sind Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer gleichberechtigte Mitglieder. Unsere Gemeinschaft versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1950 vor allem als Fachverband, der beiden Gruppen, Unternehmern und Mitarbeitern, zuverlässige berufliche und soziale Vertretung und Betreuung bietet.

Als erster Fahrlehrerverband haben wir schon 1974 „Richtlinien für die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen angestellter Fahrlehrer in Fahrschulen“ und ein entsprechendes Muster für Arbeitsverträge erarbeitet. Für diese Arbeiten war zuvor eine paritätische Kommission aus angestellten Fahrlehrern und Fahrschulinhabern gebildet worden. In konsequenter Folge hat die Mitgliederversammlung einige Jahre später beschlossen, die Institution des

Arbeitnehmervertreters

in die Satzung aufzunehmen. 

Dank transparenten, fortwährend aktualisierten Handelns des Verbandes ist es vielfach gelungen, stabile Beschäftigungsverhältnisse zu begründen und zu erhalten. Der Arbeitnehmervertreter hat Sitz und Stimme im Beirat des Verbandes. Gegenwärtig ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung Kollege

Günter Rau

aus Geislingen mit der Aufgabe des Arbeitnehmervertreters betraut. 

Angestellte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die seinen Rat oder Beistand suchen, erreichen ihn per E-Mail unter arbeitnehmervertreter[at]flvbw.de.