Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 574 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
575 EDITORIAL: Kaninchen und Schlange
578 Aktuelle News: Kampf gegen Raser / Obrigkeitshörigkeit oder nur Vorteilssuche?
580 Workshop für neue Kreisvorsitzende – Informative Tagung in Korntal
581 Vorsicht! Abmahnung droht! - Schluss mit Werbung für ASP
582 Bundesvereinigung – Reform der Fahrlehrerausbildung
583 Fahrlehrerverband: Angestellte Fahrlehrer
584 Gegen den Absturz gewappnet – Fahrschulen: Daten extern sichern – Rahmenvertrag deutlich verbessert
587 Kombinierte Ausbildung C und CE – Wie viele von welchen Sonderfahrten?
590 Geschäftsmäßiger Internetauftritt – Checkliste: Korrektes Impressum
592 32 Mal - Toskana zum Dritten - Motorrad Total 2014
608 Dem Mangel an Fahrlehrern abhelfen – Ausbildungsstätten auf der Suche nach Interessenten
618 Gerichtsurteile: (2268) Tempo-30-Zone nicht für Landstraße / (2267) Keine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel / (2266) Bagatellgrenze bei Fahrzeugmangel / (2265) Keine grenzenlose Geschäftsführerhaftung / (2264) Privat oder geschäftlich?
Fahrlehrerverband BW: Angestellte Fahrlehrer
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2014, Seite 583
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Im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. sind Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer gleichberechtigte Mitglieder. Unsere Gemeinschaft versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1950 vor allem als Fachverband, der beiden Gruppen, Unternehmern und Mitarbeitern, zuverlässige berufliche und soziale Vertretung und Betreuung bietet.
Als erster Fahrlehrerverband haben wir schon 1974 „Richtlinien für die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen angestellter Fahrlehrer in Fahrschulen“ und ein entsprechendes Muster für Arbeitsverträge erarbeitet. Für diese Arbeiten war zuvor eine paritätische Kommission aus angestellten Fahrlehrern und Fahrschulinhabern gebildet worden. In konsequenter Folge hat die Mitgliederversammlung einige Jahre später beschlossen, die Institution des
Arbeitnehmervertreters
in die Satzung aufzunehmen.
Dank transparenten, fortwährend aktualisierten Handelns des Verbandes ist es vielfach gelungen, stabile Beschäftigungsverhältnisse zu begründen und zu erhalten. Der Arbeitnehmervertreter hat Sitz und Stimme im Beirat des Verbandes. Gegenwärtig ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung Kollege
Günter Rau
aus Geislingen mit der Aufgabe des Arbeitnehmervertreters betraut.
Angestellte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die seinen Rat oder Beistand suchen, erreichen ihn per E-Mail unter arbeitnehmervertreter[at]flvbw.de.