Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz – Neue Arbeitshilfe der BVF

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2014, Seite 694

Nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat jeder Arbeitgeber für ausreichenden Schutz seiner Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu sorgen.

Das Gesetz schreibt dazu u.a. vor, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz erforderlich sind und ob diese vorgenommen wurden (§ 5). Außerdem müssen die getroffenen Maßnahmen dokumentiert werden (§ 6). 

Exemplarische Beurteilung reicht aus!

Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht es nach § 5 Absatz 2 aus, einen einzigen Arbeitsplatz exemplarisch zu beurteilen. Da bei Fahrschulen von der Gleichartigkeit der Arbeitsbedingungen auszugehen ist, hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) als Arbeitshilfe für ihre Mitglieder einen entsprechenden Mustervordruck für eine korrekte Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Wer nach diesem Vordruck handelt, eventuell behobene Schwachstellen dokumentiert und das Papier aufbewahrt, ist seinen Pflichten nachgekommen. Das Papier dient auch als Nachweis des Tätigwerdens, falls die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall einen solchen verlangt. 

Mitglieder des FLVBW finden das Formular im internen InternetForum über diesen Link ...