Kennzeichen-Mitnahme: FZV-Änderung macht's möglich

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2014, Seite 18

Die am 5. Juli 2013 vom Bundesrat beschlossene Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) wurde am 11. Oktober 2013 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 61, S. 3772 ff., verkündet.

Danach ist das automatisierte Anfrage- und Auskunftsverfahren bereits am 1. November 2013 in Kraft getreten. Die in Artikel 2 eingeführte sogenannte „Kennzeichen-Mitnahme“ und die sogenannte „Online-Außerbetriebsetzung“ treten erst zum 1. Januar 2015 in Kraft.

Kennzeichen-Mitnahme bei Umzug

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) mit obiger Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen für den bundesweiten Verzicht auf Umkennzeichnung des Fahrzeugs bei Wohnsitzwechsel (“Kennzeichen-Mitnahme“) geschaffen.
Beim Wechsel des Zulassungsbezirks wird bei der Ummeldung des Fahrzeugs zurzeit grundsätzlich auch eine Umkennzeichnung vorgenommen. Von diesem Grundsatz konnten die Bundesländer nach § 47 Absatz 1 Nr. 2 FZV (alte Fassung) innerhalb der Landesgrenzen bisher schon Ausnahmen zulassen. Nunmehr aber wurde die Möglichkeit der Kennzeichen-Mitnahme bundeseinheitlich geregelt. Nach der Neureglung des § 13 FZV wird die Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbereich aufgehoben.

Bei Halterwechsel keine Kennzeichen-Mitnahme!

Der Regionalbezug des Zulassungsbezirks wird damit nicht gänzlich aufgegeben. Bei Halterwechsel bleibt es bei der Pflicht zur Umkennzeichnung. Mit der Aufhebung des § 47 Absatz 1 Nummer 2 FZV wird es deshalb zukünftig die in den derzeitigen Ausnahmevorschriften der Bundesländer teilweise ermöglichte Kennzeichen-Mitnahme beim Halterwechsel generell nicht mehr geben.

Online-Außerbetriebsetzung

Mit der Verordnung wurden außerdem die rechtlichen Voraussetzungen für die internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) von Fahrzeugen geschaffen. Dafür steht bundesweit ein zentrales vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betriebenes Online-Portal zur Verfügung. Das bisherige papiergebundene Außerbetriebsetzungsverfahren bleibt parallel dazu ebenfalls bestehen. Für das Online-Verfahren sind die Einführung neuer Plaketten und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit jeweiligen Sicherheitscodes geplant, damit zukünftig die Entstempelung der Kennzeichenschilder und das Vermerken der Außerbetriebsetzung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I zeitlich und räumlich von der Zulassungsstelle (physisch) losgelöst erfolgen kann. Hierzu wurden insbesondere die §§ 10, 11 und 14 FZV (neue Fassung) sowie die Anlage 4a der Verordnung neu geregelt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bewertet in der Verordnungsbegründung die internetbasierte Außerbetriebsetzung als einen ersten Schritt zu einer reinen Online-Zulassung.

Den kompletten Verordnungstext finden Sie im Internet unter: www.bundesgesetzblatt.de (kostenloser Bürgerzugang, Bundesgesetzblatt Teil I Jahrgang 2013 Nr. 61 vom 11.10.2013).

Ralf Nicolai