Beiratssitzung: Aktuelles Recht und mehr

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2014, Seite 412

Der Beirat des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg tagt traditionell am Vortag der Mitgliederversammlung. Im Mittelpunkt der Sitzung vom 16. Mai 2014 im Ulmer Maritim Hotel und Congress Centrum standen neben dem Geschäfts- und Kassenbericht und dem Ausblick auf den Verbandstag auch die am 01.05.2014 durch die 10. FeV-Änderungsverordnung in Kraft getretenen Vorschriften.

Verbandsvorsitzender Jochen Klima informierte die Beiräte ausführlich über die Aktivitäten des Vorstandes im abgelaufenen Jahr sowie über die Finanzen des Verbandes. Da die Berichte bereits in der Mai-Ausgabe der FahrSchulPraxis (Seite 220 ff.) veröffentlicht wurden, kann an dieser Stelle auf Details verzichtet werden.

Den Geschäfts- und Kassenbericht 2013/2014
des FLVBW (im PDF-Format) finden Sie hier ...

10. FeV-Änderungsverordnung

Anschließend referierte Klima über die Neuregelungen bezüglich des Mindestalters bei den C- und D-Klassen sowie über die dazu erlassenen neuen Schlüsselzahlen. Zu längeren Diskussionen führten die neuen Vorschriften über die Schutzkleidung für Bewerber um einen Motorradführerschein. Mittlerweile wurde dazu eine Auslegungshilfe veröffentlicht (Mitglieder des FLVBW finden die Auslegungshilfe im internen InternetForum hier ...). Darüber hinaus hat der TÜV erklärt, die Vorgaben für Motorradstiefel und Protektoren in den nächsten Wochen und Monaten nicht mit Strenge auszulegen. Somit sind größere Probleme wohl nicht zu erwarten. Klar ist allerdings, dass ein Bewerber in normalen Hosen, z.B. Jeans, vom Prüfer abgelehnt werden muss.

Fahrerkarte für Fahrschul-Lkw

Ebenfalls zu Diskussionen führte die vom BMVI an die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) ergangene Auskunft, dass in Fahrschul-Lkw (und -Bussen) bei allen Fahrten, die nicht unmittelbar der Ausbildung dienen, z.B. zum Tanken oder im Rahmen einer Überführung, eine Fahrerkarte gesteckt werden muss. Hier muss die BVF beim Ministerium versuchen zu erreichen, dass Fahrlehrer nicht schlechter gestellt werden als Handwerksbetriebe. Dies auch deshalb, weil Fahrschulfahrzeuge eigentlich grundsätzlich von den Vorgaben der Fahrpersonalverordnung ausgenommen sind. Man darf gespannt sein, wie dieser Punkt gelöst werden wird. 

Reaktion auf besondere persönliche Ereignisse der Mitglieder

Auf Vorschlag des Vorstandes beschloss der Beirat, dass der Verband künftig auf besondere persönliche Ereignisse im Leben der Mitglieder, wie Genesung nach längerer Krankheit, Heirat, Geburt eines Kindes, Fahrschuleröffnung, Betriebsjubiläen etc. mit einem entsprechenden Kartengruß reagieren wird. Hierzu ist allerdings die Zuarbeit des Beirats und aller Mitglieder erforderlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden herzlich gebeten, entsprechende Informationen aus dem Kollegenkreis an die Verbandsgeschäftsstelle weiterzuleiten.

Dank am Ende der Amtsperiode

Mit dieser Sitzung endete die vierjährige Amtsperiode des Beirats. Der Vorsitzende bedankte sich deshalb am Ende des Tages herzlich bei den ausscheidenden Kreisvorsitzenden für ihre teils jahrzehntelange Arbeit. Gleichzeitig wünschte er allen neu gewählten Beiräten eine glückliche Hand bei der Ausübung ihres wichtigen Ehrenamtes im Dienst des Berufsstandes. 

jk