Neue Prüfungsrichtlinie - Schutzkleidung bei Motorradprüfungen

Foto: BMW-Presse

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2014, Seite 443

Inzwischen sind unsere aktiven Mitglieder im Besitz des neuen blauen Heftes „Prüfungsrichtlinie“ aus der Schriftenreihe der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF). Im Namen unserer Mitglieder danken wir der Bundesvereinigung für rasche Herstellung und Lieferung dieser für die Praxis so wertvollen Broschüre.

In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal auf die Nr. 2.2.18 der Anlage 7 zur FeV hin (abgedruckt auf Seite 353 der FPX vom Juni 2014 und auf Seite 69 des blauen Heftes). Danach müssen die Bewerber bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM geeignete Schutzkleidung tragen.

Mitglieder des FLVBW finden den FPX-Artikel "10. Änderungsverordnung zur FeV - Umfangreiche Neuerungen" über diesen Link im internen InternetForum ...

 

Auslegungshilfe

Die BVF und VdTÜV haben unter dem Titel „Die Anforderungen an die Motorradbekleidung in Ausbildung und Prüfung
eine Auslegungshilfe zu der oben genannten Bestimmung herausgegeben. Darin wird geklärt, welche Art Kleidung und Schuhe geeignet/nicht geeignet ist.

Verbandsmitglieder können die Auslegungshilfe im internen InternetForum herunterladen oder bei der Geschäftsstelle des Verbandes gegen Versandkostenerstattung von 8,50 € zzgl. MwSt. anfordern.