Sehtest ohne Sehhilfe bestanden: Prüfung mit Brille unzulässig?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2014, Seite 652

Bekanntlich müssen Erstbewerber um eine Fahrerlaubnis der A- und B-Klassen dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis eine Sehtest-Bescheinigung beifügen. War der Test ohne Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) erfolgreich, bleibt dem Bewerber die Auflage „Sehhilfe“ (Schlüsselzahl 01) im Führerschein erspart. Doch wie ist die Rechtslage, wenn ein Prüfling zur praktischen Prüfung mit Brille antritt, obwohl er laut Sehtest keine Sehhilfe braucht?

Den vollständigen Artikel finden Sie in  der FahrSchulPraxis, Ausgabe November/2014, auf den Seiten 652 bis 653

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