Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 626 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
627 EDITORIAL: Fahrlehrerversicherung – ein Schirm, der hält
630 Aktuelle News: Sie erinnern sich: "Barfuß in Socken oder was?" / Fortbildung ist wichtig, aber ...
634 Die 199. Sitzung des Beirats
638 Pressekonferenz zum FahrFitnessCheck – Verkehrsminister gibt Startschuss
640 Ausbildungstransparenz: Diagrammkarte schafft Durchblick
642 Das neue Seminarangebot 2015
652 Sehtest ohne Sehhilfe bestanden – Prüfung mit Brille unzulässig?
657 Berufskraftfahrer-Qualifikation – Klasse BE 79.06 zum Zweiten
680 Gerichtsurteile: (2274) Fahrzeuggeschwindigkeit an Zebrastreifen / (2273) „Atypischer Rotlichtverstoß“ / (2272) Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage / (2271) ABS verhindert Geschwindigkeitsaussage / (2270) Fahrzeugdatenschutz / (2269) Kfz-Reparaturbegrenzung
Sehtest ohne Sehhilfe bestanden: Prüfung mit Brille unzulässig?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2014, Seite 652
Bekanntlich müssen Erstbewerber um eine Fahrerlaubnis der A- und B-Klassen dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis eine Sehtest-Bescheinigung beifügen. War der Test ohne Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) erfolgreich, bleibt dem Bewerber die Auflage „Sehhilfe“ (Schlüsselzahl 01) im Führerschein erspart. Doch wie ist die Rechtslage, wenn ein Prüfling zur praktischen Prüfung mit Brille antritt, obwohl er laut Sehtest keine Sehhilfe braucht?
Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe November/2014, auf den Seiten 652 bis 653
oder
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