Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 198 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
199 EDITORIAL: Man muss die Politik beim Wort nehmen
202 Aktuelle News: Deutsche Verkehrswacht (DVW): positive Bilanz für 2014 / Hackathon
204 Reform des Fahrlehrerrechts – Erste Änderungsansätze bekannt
205 Workshop für Angestellte – Spannender Tag, neue Erkenntnisse
206 Geschäfts- und Kassenbericht 2014/2015 (im PDF-Format)
291 Wettbewerb – Verstöße 2014 (s. Geschäftsbericht im PDF-Format ab S. 31 ...)
241 Erste-Hilfe-Kurse – Änderungen zum 1. April 2015
246 Bikertag 21. Juni 2015 des IM – Dringend Helfer gesucht!
252 Gerichtsurteile: (2303) Ohne MPU geht nix / (2302) Kollision eines Radfahrers mit Busgast / (2301) Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß / (2300) Parkverbot am Taxenstand / (2299) Kündigungen für Online-Portale / (2298) Arbeitnehmereigenschaft eines GmbH-Gesellschafters / (2297) Vollmachtsnachweis für Handelsregister
EDITORIAL: Man muss die Politik beim Wort nehmen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2015, Seite 199
Liebe Leserinnen und Leser,
nach Jahren des Stillstandes könnte 2017 durch eine grundlegende Neufassung des Fahrlehrerrechts als das Jahr des großen Wurfs in die Annalen unseres Berufsstandes eingehen. Denn dann, gerade noch rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode des Bundestages, wird voraussichtlich ein hoffentlich substanziell reformiertes Fahrlehrergesetz in Kraft treten.
Vor einigen Wochen drang eine Reihe von geplanten Neuregelungen durch, auf die das Wort „Reform“ nicht passt (siehe Seite 204 dieser Ausgabe). Folgte man dem, bliebe der ursprünglich angestrebte Umbau unseres Berufes zu einem anerkannten Lehrberuf auf der Strecke. Von der im Groko-Vertrag versprochenen Erhöhung der „Qualität der pädagogischen Ausbildung der Fahrlehrer“ ist jedenfalls nichts Greifbares enthalten.
Strebten zu viele Interessengruppen innerhalb des Berufsstandes und solche um ihn herum in zu unterschiedliche Richtungen? Hat das von der Regierung bestellte Gutachten sich zu sehr am Bestehenden statt an den Anforderungen der Zukunft orientiert, es sich in wichtigen Fragen zu leicht gemacht? Da heißt es z.B. auf Seite 70 u.a.: „Auch der Gesetzgeber hat sich schließlich gegen eine verbindliche Einführung eines Berufseignungstests mit dem Ziel einer Bewerberselektion entschieden, weil dies einen schwerwiegenden rechtlichen Eingriff in die Berufsfreiheit bedeuten würde und letztendlich nicht umsetzbar sei.“ Welcher Gesetzgeber? Derselbe, der den Eignungstest für angehende Berufssoldaten eingeführt hat?
So jedenfalls wird daraus keine Reform. Käme es so, bliebe der Beruf ein Anlernberuf mit einer weiterhin mageren pädagogischen Ausbildung. Um die pädagogische Qualität zu erhöhen, muss das Lehren als zentrale Aufgabe und Kompetenz Schwerpunkt der Ausbildung werden. Mit einer halbherzigen, in Amtsstuben konzipierten Änderung unseres Berufsbildes dürfen wir uns nicht zufrieden geben. Jetzt muss man vielmehr die Politik beim Wort nehmen.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima