Umsatzsteuerpflicht für Fahrschulen aufgehoben?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2015, Seite 671

Am 04.12.15 erhielt der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. Kenntnis von einem Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg.

Danach sollen Entgelte für Unterrichtsleistungen der Fahrschulen nicht mehr der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, und zwar unterschiedslos für alle Fahrerlaubnisklassen. Soweit uns die E-Mail-Adressen von Mitgliedern bekannt waren, haben wir auf diese konfliktträchtige Nachricht umgehend mit einem Newsletter reagiert.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2015, ab Seite 671.

Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg können sämtliche Infos zum Thema sowie Formbrief und Gerichtsbeschluss unter folgendem Kurzlink im internen InternetForum abrufen: http://bit.ly/1m821JP ...

 

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