Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 070 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
071 EDITORIAL: Die Sonntagsruhe bleibt heilig!
074 Aktuelle News: Kindersicherheit im Auto / Zahlen über tödlich im Straßenverkehr verunglückte Personen in bestimmten europäischen Ländern und den USA
083 Erinnerung! Workshop für angestellte Fahrlehrer am 06.03.2015
076 Einladung zur 65. ordentlichen Mitgliederversammlung
084 Gleichstellung – Frauenbeauftragte im Verband
086 „Hütchen-Erlass“ – Aufstellen von Leitkegeln ist zulässig
105 Telefonieren während der Fahrstunde – Klarheit nach BGH-Beschluss
107 Jochen Klima: Kommentar zum Telefon-Beschluss des BGH
112 Motorradsicherheitstraining – Werden Sie Instruktor!
113 Schräglagentraining für Motorradfahrlehrer
114 Für publikumswirksame Events – Gurtschlitten oder Fahrsimulator von der LVW Baden-Württemberg
122 Gerichtsurteile: (2290) Sorgfaltspflichten bei Abbiegen auf Grundstück / (2289) Handyverbot gilt nicht für Beifahrer / (2288) Fahrzeugreparatur im Ausland / (2287) Abmahnkosten müssen nicht immer sein / (2286) Nebenkosten eines Ladenlokals im Einkaufscenter / (2285) Einkommensteuererklärung per Fax
EDITORIAL: Die Sonntagsruhe bleibt heilig!
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2015, Seite 71
Liebe Leserinnen und Leser,
mit dem Slogan „Am Samstag gehört Vati mir!“ kämpften in der Wirtschaftswunderzeit der 1950er-Jahre die Gewerkschaften in Deutschland um den arbeitsfreien Samstag und um die Fünftagewoche. Seitdem hat sich in der bundesdeutschen Gesellschaft einiges verändert: flexiblere Arbeitszeiten – auch am Samstag –, umfassende Erreichbarkeit rund um die Uhr, Fernsehprogramme en masse, Internet, an Werktagen 24 Stunden geöffnete Läden und vieles mehr.
Das alles jedoch konnte dem Sonntag als arbeitsfreiem Ruhetag nichts anhaben. Nach dem Willen des Großteils der Bevölkerung soll das auch so bleiben. Unsere höchsten Gerichte haben die im Grundgesetz verankerte Sonderstellung des Sonntags immer wieder bestätigt.
Zuletzt, nämlich im November 2013, hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt: Neben der Arbeit von Berufsgruppen, auf die wir auch sonntags angewiesen sind – Ärzte, Pflegekräfte, Busfahrer, Kellner, Journalisten, Polizisten, Feuerwehrleute usw. –, gibt es keinen weiteren Freiraum. Das heißt, nicht alle denkbaren Wünsche und Bedürfnisse von Verbrauchern – und das gilt eben auch für Fahrschulunterricht – dürfen sonntags befriedigt werden.
Wer nun meint, er müsse doch gefälligst selbst entscheiden dürfen, ob und wann er Ausbildungsleistungen anbietet, dem möchte ich als mahnendes Beispiel die Friseure in Erinnerung rufen. Seit dem Tag, an dem die Haarkünstler auch montags öffnen dürfen – wohlgemerkt nicht müssen –, hat der Druck des Wettbewerbs sehr schnell dazu geführt, dass heute praktisch kein Friseursalon montags noch geschlossen bleibt.
Deshalb: Am Sonntag gehören Fahrlehrer ihrer Familie, den Freunden und der Erholung. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, das ist gut so!
In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich
Ihr
Jochen Klima