ASF und FES – Neue Regelungen der Überwachung

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2015, Seite 18

Im Fahrlehrergesetz (§ 33) ist die Überwachung der Fahrschulen geregelt. Ein besonderes Augenmerk der Behörden gilt dabei der ordnungsgemäßen Durchführung der Seminare. Die Ablösung des Aufbauseminars für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP) durch das neue Fahreignungsseminar (FES) erforderte weitere Änderungen. Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat neue Regelungen für die Seminarüberwachung in Baden-Württemberg eingeführt.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Januar/2015, ab Seite 18.

Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den vollständigen Artikel im internen InternetForum als PDF-Datei hier ...
und die im Artikel erwähnten Muster der Überwachungsberichte (Anlagen 1-4) finden Sie hier ...

 

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