EDITORIAL: Kopfhörer nur vom Arzt?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2015, Seite 337

Liebe Leserinnen und Leser,

das gute alte Buch ist keineswegs out. Zwar wird es nicht immer gedruckt gekauft, sondern oft als E-Book und vor allem auch – Tendenz deutlich steigend – als Hörbuch. So kann jeder nach Gusto lernen, schmökern, genießen. Dabei ist für viele Menschen das Hörbuch klarer Favorit. Nur bei der Theorieprüfung geht Hören nicht. Wer sich beim Lesen schwertut, darf nicht einfach zum Kopfhörer greifen und sich Fragen und Antworten vorlesen lassen. Nein, die sogenannte Audio-Unterstützung muss eigens beantragt werden. Damit nicht genug: Um die Ausnahme genehmigt zu bekommen, muss die Person ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung der Schule zur Dokumentation ihrer Leseschwäche vorlegen. Das ist eine unerträgliche Erniedrigung, die schnellstens beseitigt werden sollte.

Doch damit hört die Strenge nicht auf: Nach Anlage 7 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ist es zulässig, die theoretische Prüfung nach freier Wahl des Bewerbers in einer der dort genannten 11 Fremdsprachen abzulegen. Für die Audio-Unterstützung gilt das aber nicht. Die gibt es nur in deutscher Sprache. Was das mit Verkehrssicherheit zu tun haben soll, konnte mir bis heute niemand schlüssig erklären. Geht es dabei etwa nur um Investment und Rentabilität?

Und ein Letztes: Vielen Flüchtlingen aus Syrien und anderen arabisch sprechenden Ländern könnte der Führerschein die Eingliederung in Deutschland sehr erleichtern. Da viele dieser Menschen weder Deutsch noch Englisch noch eine andere der 11 „Prüfungssprachen" beherrschen, wäre es nur richtig, Arabisch als weitere Prüfungssprache in die FeV aufzunehmen. Ich bin der festen Überzeugung, damit könnte diesen Menschen schneller und effektiver geholfen werden als mit manch fragwürdigen Modulen von Eingliederungsprogrammen.

Es grüßt Sie sehr herzlich

Ihr

Jochen Klima