Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 338 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
339 EDITORIAL: Kopfhörer nur vom Arzt?
342 Aktuelle News: Uber-Fahrschulen / Freightliner-Inspiration-Truck
344 MOBIL FÜR MORGEN – Neu: Der FIN-AWARD
345 Arbeitnehmervertreterin: Carmen Bonmassar
346 Überwacht werden – wer mag das schon?
348 Vor Unterschrift sorgsam lesen: Vorsicht, es ist Abzocke!
349 Neue EG-Regelungen – Privatfahrten mit Lkw und Bus
350 Urteil des OLG Stuttgart – Zum Eingreifen des Fahrlehrers
352 Ab 1. Oktober 2015 – Neue Prüfungsfragen
374 Gerichtsurteile: (2312) Risiko 0%-Finanzierung / (2311) Fahrzeugbrief muss vorliegen / (2310) Sicherheitsabstand muss eingehalten werden / (2309) Straßenzustand gibt keine Geschwindigkeit vor
Vor Unterschrift sorgsam lesen: Vorsicht, es ist Abzocke!
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2015, Seite 348
Es geschieht immer wieder: Fahrschulen bekommen ein als amtliche Gebührenrechnung aufgemachtes Anschreiben, das sich bei genauem Lesen als Angebot von teuren Werbeanzeigen in dubiosen Internet-Datenbanken entpuppt.
Bitte denken Sie daran: Gewerbetreibenden steht das für Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge geltende Widerrufsrecht nicht zu!
Deshalb gilt:
Vor Unterschrift sorgsam lesen! Im Zweifel Rat beim Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. einholen. Denn dort laufen die Klagen über die Abzocker zusammen.
Aktueller Fall:
Zurzeit versucht ein „GEWERBEREGISTRAT" mit amtlicher Aufmachung (Bild unten) und angeblich dringlicher Rückmeldung Fahrschulen zu ködern.
Wer unterschreibt, hat einen über zwei Jahre laufenden Vertrag am Hals, der 1.176 € kostet!
(Durch Klicken auf das Bild gelangen Sie zur vergrößerten Ansicht im PDF-Format)