Vor Unterschrift sorgsam lesen: Vorsicht, es ist Abzocke!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2015, Seite 348

Es geschieht immer wieder: Fahrschulen bekommen ein als amtliche Gebührenrechnung aufgemachtes Anschreiben, das sich bei genauem Lesen als Angebot von teuren Werbeanzeigen in dubiosen Internet-Datenbanken entpuppt.

Bitte denken Sie daran: Gewerbetreibenden steht das für Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge geltende Widerrufsrecht nicht zu!

Deshalb gilt:

Vor Unterschrift sorgsam lesen! Im Zweifel Rat beim Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. einholen. Denn dort laufen die Klagen über die Abzocker zusammen.

Aktueller Fall:

Zurzeit versucht ein „GEWERBEREGISTRAT" mit amtlicher Aufmachung (Bild unten) und angeblich dringlicher Rückmeldung Fahrschulen zu ködern.

Wer unterschreibt, hat einen über zwei Jahre laufenden Vertrag am Hals, der 1.176 € kostet!

(Durch Klicken auf das Bild gelangen Sie zur vergrößerten Ansicht im PDF-Format)