Urteil des OLG Stuttgart: Zum Eingreifen des Fahrlehrers

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2015, Seite 344

Ein Fahrlehrer, der zur Unfallverhütung nicht in den Lenkvorgang eingreift, begeht eine Ordnungswidrigkeit durch fahrlässiges Verhalten. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem aktuellen Urteil entschieden (Beschl. vom 02.02.2015, Az. 4 Ss 721/13).

Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2015, ab Seite 344.

Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den FPX-Artikel im internen InternetForum als PDF-Datei hier ...

 

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