Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 134 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
135 EDITORIAL: Das Automatik-Projekt der DFA
138 Aktuelle News: Mercedes - Museum Monday / Fahrradfahrer überdurchschnittlich an Alkoholunfällen beteiligt / Fastenzeit
140 Verbandstag 2015
151 Werbung mit Preisangaben: Nicht Anmeldegebühr, sondern Grundbetrag!
156 Angestellte Fahrlehrer fragen: Ist Fahrzeugpflege Arbeitszeit?
157 Mindestlohngesetz: Was gilt bei 450-Euro-Jobs?
164 Klasse C/CE mit 18 - Wann ist eine MPU erforderlich?
170 Fahrschulüberwachung: Tagesnachweise ausdrucken?
172 Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V.: Modellversuch "Automatik" - Fahrschulen bitte melden!
192 Gerichtsurteile: (2296) Trunkenheitsfahrt im Ausland / (2295) Konsequenzen einer Alkoholfahrt / (2294) Kein Überholen an geparktem Kfz / (2293) Geschwindigkeitsbegrenzung auf nur einer Fahrspur / (2292) Kündigung „zum nächstmöglichen Termin" / (2291) Keine Versorgungssperre für Gewerbemieter
Angestellte Fahrlehrer fragen: Ist Fahrzeugpflege Arbeitszeit?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2015, Seite 156
In Fabriken oder Schlossereien wird mit Maschinen und Werkzeugen gearbeitet. Diese werden während der Arbeitszeit gereinigt und gepflegt.
Der Fahrschulwagen ist sozusagen das Werkzeug, mit dem der Fahrlehrer arbeitet. Die Fahrschulinhaber fordern – weil es zum guten Service gehört –, dass man mit gepflegtem, sauberem Arbeitsgerät, Fahrschulwagen wie auch Fahrschulmotorrad, zum Kunden kommt. Für das Image der Firma ist das wichtig.
Für die Außenreinigung kann man einen Fahrschüler durch die Waschanlage fahren lassen. Dies ist zwar für die Ausbildung nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sind viele Fahrschüler dankbar für praktische Hinweise. Die Kosten der Autowäsche trägt der Fahrschulinhaber.
Wird der Fahrschulwagen vom/von der Mitarbeiter/in auch privat genutzt, kann bezüglich der Fahrzeugpflege eine 50/50-Regelung vereinbart werden.
Fazit
Die von Arbeitnehmern für Fahrzeugpflege aufgewandte Zeit zählt prinzipiell zur lohnpflichtigen Arbeitszeit.
Günter Rau, Angestelltenvertreter