Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 134 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
135 EDITORIAL: Das Automatik-Projekt der DFA
138 Aktuelle News: Mercedes - Museum Monday / Fahrradfahrer überdurchschnittlich an Alkoholunfällen beteiligt / Fastenzeit
140 Verbandstag 2015
151 Werbung mit Preisangaben: Nicht Anmeldegebühr, sondern Grundbetrag!
156 Angestellte Fahrlehrer fragen: Ist Fahrzeugpflege Arbeitszeit?
157 Mindestlohngesetz: Was gilt bei 450-Euro-Jobs?
164 Klasse C/CE mit 18 - Wann ist eine MPU erforderlich?
170 Fahrschulüberwachung: Tagesnachweise ausdrucken?
172 Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V.: Modellversuch "Automatik" - Fahrschulen bitte melden!
192 Gerichtsurteile: (2296) Trunkenheitsfahrt im Ausland / (2295) Konsequenzen einer Alkoholfahrt / (2294) Kein Überholen an geparktem Kfz / (2293) Geschwindigkeitsbegrenzung auf nur einer Fahrspur / (2292) Kündigung „zum nächstmöglichen Termin" / (2291) Keine Versorgungssperre für Gewerbemieter
Mindestlohngesetz: Was gilt bei 450-Euro-Jobs?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2015, Seite 157
Seit dem 01.01.2015 ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Der gesetzliche Mindestlohn für jeden Arbeitnehmer beträgt nun mindestens 8,50 € pro Zeitstunde. Diese Untergrenze gilt auch für 450-Euro-Jobs (sog. Minijobs). Die gleichzeitig eingeführte Pflicht zur exakten täglichen Dokumentation von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit hat die Beschäftigung von Minijobbern komplizierter gemacht.
Aushilfsfahrlehrer
Für Fahrschulen kann man weitgehend Entwarnung geben: Erstens bekommen Fahrlehrer in Baden-Württemberg, auch als Aushilfen im Minijob, im Regelfall ein deutlich höheres Entgelt als 8,50 € für 60 Minuten. Zweitens erfüllt der ohnehin zu führende Tagesnachweis alle Anforderungen an die nach § 17 MiLoG vorgeschriebene Dokumentation der Arbeitszeit.
Fahrlehreranwärter
Fahrlehreranwärter gelten während der Zeit in der Ausbildungsfahrschule als „Pflichtpraktikanten“ und unterliegen deshalb nicht den Vorschriften des MiLoG. Es ist aber unzulässig, Fahrlehreranwärter im Minijob anzustellen. Denn es handelt sich dabei, unabhängig von der Höhe der Vergütung, immer um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Büro- und sonstige Aushilfskräfte
Bisher wurde bei Minijobs die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nicht immer und überall ganz genau genommen. Das Zusammenwirken von Mindestlohn, akribischen Aufzeichnungspflichten und der Entgeltobergrenze von 450 € hat klare Rahmenbedingungen gesetzt: Wer 8,50 € pro Stunde bekommt, darf im Monat nicht mehr als 52,9 Stunden arbeiten. Bei einem Lohn von 10 € sind max. 45 Stunden erlaubt.
Flexible Arbeitszeitregelung
Bereits vor einiger Zeit wurde die starr auszulegende monatliche Begrenzung etwas gelockert. Nun ist es auch zulässig, in einem Monat etwas mehr zu arbeiten und diese „Überstunden“ auf Monate mit schwächerer Auslastung zu verteilen. Dazu darf ein Arbeitszeitkonto geführt werden. Dies bedeutet, dass pro Jahr maximal 5.400 € (= 450 € x 12) bezahlt werden dürfen. Die maximale Arbeitszeit beträgt dann bei 8,50 € pro Stunde 635,2 Stunden, jedoch bei 10 € pro Stunde 540 Stunden.
Krankheit, Feiertage und Urlaub
Oft wird vergessen, dass Minijobber Anspruch auf bezahlte Feiertage und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Die Höhe des Entgeltes für diese Tage berechnet sich aus dem Durchschnitt der exakt zu dokumentierenden täglichen Arbeitszeit der letzten 13 Wochen (= 1 Quartal) und muss in der Entgeltobergrenze von jährlich 5.400 € enthalten sein. Und zuletzt noch: Auch Minijobber haben Anspruch auf die im Bundesurlaubsgesetz festgelegten vier Wochen (24 Werktage) jährlichen Mindesturlaub. Der tatsächliche Urlaubsanspruch berechnet sich nach der arbeitsvertraglich festgelegten Zahl der Wochenarbeitstage. Wer nur an einem Tag pro Woche arbeiten muss, hat vier Tage Urlaub. Bei zwei Tagen pro Woche sind es acht Tage usw.
Jochen Klima