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© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2015, Seite 342

E-Fahrzeuge: angegebene Reichweite muss stimmen  

Das Interesse der Deutschen an E-Autos nimmt permanent zu, allerdings spiegelt sich das in der Kaufbereitschaft nicht gleichermaßen wider. „Abwarten, bis die Reichweite stimmt und die Anschaffungspreise sinken!“ Dieser Satz fasst zusammen, weshalb man den Kauf eines E-Autos oft (noch) nicht in Betracht zieht. Für den Alltag würden die heutigen Reichweiten oft schon genügen, z.B. für reine Stadtkutschen und für Pendler. Es bleibt jedoch der im Verhältnis zu Verbrennern hohe Anschaffungspreis. Doch hier müsste man etwas genauer hinschauen. Wahrscheinlich fahren E-Autos auf längere Sicht gesehen billiger als Verbrenner. Für eine Strecke von 100 Kilometern kostet der Stromverbrauch je nach Größe und Leistung des Fahrzeugs zwischen 4 und 6 Euro. Die Befreiung von der Kfz-Steuer ist ein weiterer Sparfaktor. Schwerer zu kalkulieren sind hingegen die Kosten, die sich aus der Abnutzung der Batterien ergeben. Zurück zur Reichweite. Sind die Angaben der Hersteller zuverlässig? In den Prospekten für Verbrenner angegebene Spritverbräuche sind, noch nicht lange her, durch unabhängige Testfahrer ins Gerede gekommen. Da fragt man sich gleich: Sind etwa auch die Aktionsradien von E-Autos geschönt? Weil kurz mal nachtanken nicht so einfach ist, muss auf die Angaben von Reichweiten Verlass sein.  Das sieht auch der TÜV SÜD so und hat dafür mit dem TÜV SÜD E-Car Cycle (TSECC) den ersten Standard zur Reichweitenermittlung entwickelt, der Parameter wie Außentemperatur und den Einsatz von Stromverbrauchern einbezieht. Das System basiert auf Messungen, die der realen Nutzung ganz nahe kommen. Besonders kritisch ist die kalte Jahreszeit, weil der Elektrolyt bei Minusgraden zähflüssiger wird und elektrochemische Prozesse langsamer ablaufen. TÜV SÜD gibt sich zuversichtlich: „Mit dem TSECC haben wir einen Mess-Zyklus geschaffen, der solche Parameter einbezieht und damit sehr nah an der Praxis ist. Wir unterstützen unsere Partner mit nachvollziehbaren und belastbaren Messergebnissen zu allen Verbrauchern im Fahrzeug. Dabei gehen wir mit dem TSECC-Standard weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.“ Das klingt gut. Wer sich für ein E-Auto interessiert, sollte einen die enorme Reichweite anpreisenden Autoverkäufer immer fragen: „Und wie groß ist die Reichweite nach TSECC?“ TÜV SÜD/GLH

TÜVisch?  

Im Spannungsfeld von Fahrschulen und TÜV hat es schon immer geknistert. Das ist, wo immer im Leben es um Prüfungen geht, ganz normal. Normal ist auch, dass die heutzutage unter erheblichem Wettbewerbsdruck stehenden Fahrschulen von der für sie unumgänglichen TÜV SÜD Auto Service GmbH eine rundum kundenorientierte Dienstleistung erwarten. Das gilt für die Qualität der Prüfung, aber nicht minder für das Organisatorische und den geschäftlichen Usus.  Da will ein Fahrschulinhaber für den nächsten Montag zwei Theorieprüflinge anmelden, und zwar für den ersten Turnus um 8 Uhr. Obschon er sich rechtzeitig darum bemüht, erfährt er, dass dieser Durchgang schon ausgebucht ist. Darüber verwundert, wird er vom TÜV beschieden: „Die Plätze wurden alle von der Großfahrschule AutoGigant (Name geändert, die Red.) gebucht!“ Daraus schließt der Mann, dass der TÜV seinen schärfsten und nach seiner Meinung unfairen Konkurrenten bevorzugt. War diese Auskunft etwa Ausfluss einer neuen Transparenzoffensive des TÜV? Potz Blitz! Wenn das so ist, werde ich wohl auch erfahren, wer mir den von mir für den 24. Mai um 13.00 Uhr geplanten HU-Termin weggeschnappt hat. Aber passt es zu dieser neuen Offenheit, einem anderen Fahrschulinhaber ohne Benachrichtigung, sozusagen klammheimlich, Punkte der praktischen Prüfung zu streichen? Sieht so Transparenz auf TÜVisch aus? GLH