Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 262 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
263 EDITORIAL: FAIR PAY für Angestellte
266 Aktuelle News: E-Fahrzeuge: angegebene Reichweite muss stimmen / TÜVisch?
268 Starke Ziele - Chancen nutzen - Verbandstag 2015
286 Bildergalerien der Mitgliederversammlung, der Fachausstellung, der Kinderbetreuung und der After-Work-Party
296 Geschäfts- und Kassenbericht 2014/2015 (im PDF-Format)
318 Schülereigenes Ausbildungsfahrzeug – Wer kommt für Schäden auf?
323 Plätze für die praktische Prüfung - Bestellung und Rückgabe
324 Gebhard L. Heiler: Wir schulen auch elektrisch
328 Gerichtsurteile: (2308) Unzulässige Haftungsfreizeichnung / (2307) Grenzen der Aufsichtspflicht / (2306) Grundstückszufahrt oder Straße / (2305) Krankheitsbedingte Kündigung in Kleinbetrieben / (2304) Vorzeitige Vertragsbeendigung mit Steuerberater
Schülereigenes Ausbildungsfahrzeug: Wer kommt für Schäden auf?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2015, Seite 318
Die zur Ausbildung erforderlichen Fahrzeuge müssen nach § 11 Fahrlehrergesetz im Regelfall von der Fahrschule zur Verfügung gestellt werden. Gelegentlich, z.B. für Ausbildungen von Menschen mit Handicap oder für Klasse T, kommen schülereigene oder der Fahrschule zeitweilig überlassene Fahrzeuge zum Einsatz. Dabei müssen die nachfolgenden Punkte beachtet werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Mai/2015, ab Seite 318.
Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den vollständigen Artikel im internen InternetForum als PDF-Datei hier ...
und die im Artikel erwähnten Tipps und Hinweise zur Gestellung von Kraftfahrzeugen als Download ebenfalls im InternetForum hier ...