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296 Geschäfts- und Kassenbericht 2014/2015 (im PDF-Format)
318 Schülereigenes Ausbildungsfahrzeug – Wer kommt für Schäden auf?
323 Plätze für die praktische Prüfung - Bestellung und Rückgabe
324 Gebhard L. Heiler: Wir schulen auch elektrisch
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Plätze für die praktische Prüfung: Bestellung und Rückgabe
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2015, Seite 393
Wie früh müssen Plätze für praktische Prüfungen bestellt werden?
Wann muss der TÜV spätestens über Termin und Punkte informieren?
Bis wann können gebuchte Plätze kostenfrei storniert werden?
Die Antworten auf diese Fragen werden gelegentlich kontrovers diskutiert. Um beiden Seiten, den Planungen der Fahrschulen und denen des TÜV hinreichend gerecht zu werden, hat der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. zusammen mit der Leitung der Technischen Prüfstelle schon vor vielen Jahren Absprachen getroffen. Diese listen wir im Folgenden auf:
3 Wochen:
Bestellung beim TÜV
Da der TÜV nicht nur die Prüfungen einteilen und koordinieren, sondern auch seine Mitarbeiter rechtzeitig über ihren Einsatzplan informieren muss, ist es wichtig, dass die Fahrschule spätestens 3 Wochen vor der Prüfungswoche ihren Terminwunsch dem TÜV mitteilt. Je besser die Fahrschule dabei ihre Planung im Griff hat, umso weniger Plätze müssen später storniert werden und umso weniger Terminanpassungen werden erforderlich.
Beispiel:
Wunschtermin in der KW 25 am Mittwoch, dem 17. Juni 2015
Die Bestellung muss bis spätestens zu Beginn der KW 22 (Montag, 25.05.) beim TÜV vorliegen. Dann hat der TÜV eine ganze Woche Zeit, um zu disponieren, zu planen und die Fahrschule zu informieren.
2 Wochen:
Einteilung und Information der Fahrschule
Die Information der Fahrschule über Datum, Uhrzeit und Anzahl der Prüfungsplätze muss 2 Wochen vor dem Prüfungstag bei der Fahrschule eingehen.
Beispiel:
Prüftermin in der KW 25 am Mittwoch, dem 17. Juni 2015
Die Information muss spätestens am Dienstag, dem 2. Juni 2015, bei der Fahrschule vorliegen.
1 Woche:
kostenfreie Rückgabemöglichkeit
Bis zu einer (1) Woche (= 7 Kalendertage) vor dem Prüfungstag können einzelne oder auch alle Prüfungsplätze kostenfrei storniert werden. Hat eine Fahrschule einen vollen Termin (bis 36 Punkte), darf auch 3 Arbeitstage vor diesem noch ein einzelner Prüfungsplatz zurückgegeben werden. Dabei darf die Mindestpunktezahl von 30 Punkten nicht unterschritten werden.
Beispiel:
Eine Fahrschule hat am Mittwoch, dem 17. Juni 2015, 34 Punkte
Eine beliebige Anzahl von Punkten – auch die kompletten 34 – können bis spätestens am Dienstag, dem 9. Juni 2015, zurückgegeben werden, und zwar ohne dass der TÜV dafür Gebühren berechnet.
Diese Frist ermöglicht es, die zurückgegebenen Plätze möglichst an andere Fahrschulen, die kurzfristig noch Punkte benötigen, weiterzugeben.
Realistische Planung erforderlich
Eine sehr hohe Zahl kurzfristig zurückkommender Plätze kann nicht mehr verwertet werden und bleibt ungenutzt. Deshalb gilt: Gibt eine Fahrschule regelmäßig viele Punkte zurück, wird der TÜV mit der Fahrschule Kontakt aufnehmen und ein Gespräch führen. Erst wenn dieses Gespräch nicht zu einem realistischen Planungsverhalten der Fahrschule führt, wird der TÜV die Bestellungen dieser Fahrschule kürzen und einem realistischen Punktebedarf anpassen.
JK