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Herbstsitzung des Beirats: Wertvolle Infos für die Kreisvereine

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2015, Seite 592

Am 23. und 24. Oktober traf sich der Beirat in Korntal zu seiner traditionellen zweitägigen Herbstsitzung. Wie immer bekamen die Kreisvorsitzenden zahlreiche Informationen zur Übermittlung an die Mitglieder in den anstehenden Kreisversammlungen.

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte Vorsitzender Jochen Klima sehr herzlich die erstmals an einer Sitzung des Gremiums teilnehmenden Kolleginnen Heike Hilbig, neu gewählte Vorsitzende des Kreisvereins Ostalbkreis, sowie Carmen Bonmassar, die auf der Generalversammlung in Pforzheim neu gewählte Arbeitnehmervertreterin.

Die Fahrlehrerversicherung informiert

Zu Beginn der Sitzung informierte Toni Borosch, Direktionsbeauftragter der Fahrlehrerversicherung, ausführlich über Änderungen und Ergänzungen der Pkw-Tarife und der Versicherungsbedingungen unseres berufsständischen Versicherers. Ein wichtiger Schwerpunkt seines Vortrags war die Problematik mangelnder privater und geschäftlicher Vorsorge für den Fall des unerwarteten Ausfalls eines Fahrschulinhabers.

Stand der Gesetzgebung

Der Vorsitzende informierte ausführlich über:

  • den Stand der Reform des Fahrlehrerrechts,
  • die aktuelle Rechtsprechung zum Thema „freie Mitarbeiter“,
  • die Fortbildungsfristen für Fahrlehrer und Seminarleiter,
  • die fahrerlaubnisrechtliche Einstufung dreirädriger Pkw,
  • die Überwachung; hier: Ausdrucken von Tagesnachweisen sowie über
  • das elektronische Prüfprotokoll.

Ebenso über die anstehende Reform des BKrFQG:

  • Meldepflicht und Überwachung von Aus- und Weiterbildungsstätten,
  • neuer Bußgeldkatalog,
  • Einführung eines „Fahrer-Qualifikationsnachweises“.

Probleme mit mehreren TÜV-Niederlassungen

Über mehrere TÜV-Niederlassungen berichteten die Kreisvorsitzenden sehr verdrossen, dass es der TÜV dort einfach nicht schafft, den getroffenen Absprachen gemäß (siehe FPX Mai 2015, Seite 323) den Fahrschulen spätestens zwei Wochen vor dem Wunschtermin ihre bestellten Plätze bedarfsgerecht zuzuteilen. Dazu folgte im Gremium eine längere Diskussion darüber, mit welchen Maßnahmen der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. auf den Missstand reagieren soll. Ein dazu vom Vorstand eingebrachter Vorschlag soll in den Kreisversammlungen vorgestellt und diskutiert werden.

Belange der Angestellten

Ebenso ausführlich diskutierten die Beiräte über einige von einem angestellten Mitglied eingereichte Fragen, wie die Situation der angestellten Fahrlehrer in Baden-Württemberg verbessert werden kann. Problem dabei ist, dass der Verband zwar Empfehlungen für die vertragliche Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen und Mustervordrucke für Arbeitsverträge veröffentlichen kann, aber zwischen den Parteien Vertragsfreiheit herrscht. Dies bedeutet, dass man die Kontrahenten – so wünschenswert dies auch wäre – nicht zur Verwendung von Empfehlungen und Vertragsmustern zwingen kann. Selbstverständlich kann der Verband Inhaber und Angestellte, sofern sie Verbandsmitglieder sind, sachlich und rechtlich beraten und ggf. das Einschalten eines Rechtsanwalts empfehlen.

Ergänzung der Standesregeln

Der Beirat hat mit großer Mehrheit beschlossen, der Mitgliederversammlung vorzuschlagen, die Standesregeln des Fahrlehrerverbandes um den Punkt „Fair Pay für Angestellte“ (siehe FPX 2015/05, Seite 263) zu erweitern. Unter dem TOP „Verschiedenes“ wurde außerdem einem Antrag des Motorradreferenten zugestimmt, die Standesregeln um eine freiwillige Selbstverpflichtung für Motorradfahrlehrer zu erweitern. Beide Textvorschläge sollen den Mitgliedern in den Kreisversammlungen vorgestellt werden.

Mitgliederversammlung 2016 und Neustrukturierung der Mitgliedsbeiträge

Jochen Klima stellte dem Beirat das Programm der nächsten Mitgliederversammlung vor. Hauptredner am 16. April 2016 in Friedrichshafen, wenige Tage nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg, ist der Bundesvorsitzende der FDP, Christian Lindner.

Ein wichtiger Punkt wird die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der für Fahrschulinhaber damit verbundene Einschluss des Abonnements der Zeitschrift FAHRSCHULE sein. Vorstand und Beirat werden dazu den Mitgliedern in den Kreisversammlungen einen ersten Diskussionsvorschlag vorlegen.

Besuch Ihrer Versammlung dringend empfohlen!

Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege, diesem Beitrag konnten Sie entnehmen: Es gibt viele gute Gründe, die nächste Versammlung Ihres Kreisvereins zu besuchen! Ihr Vorstand freut sich auf Sie!

JK