"Alte" EH- und LSMU-Bescheinigungen: Wie lange gelten sie noch?

(Foto: DRK A. Zelk)

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2016, Seite 207

In den Ausgaben April 2015, Seite 241, und Dezember 2015, Seite 655, dieser Zeitschrift druckten wir die gesetzlichen Neuregelungen zum Erste-Hilfe-Kurs ab. Die Weiterverwendung der bisherigen Erste-Hilfe- und LSMU-Bescheinigungen regelt § 76 Nr. 11b FeV:

Erste Hilfe

Bisherige Bescheinigungen (nach § 19 FeV in der bis 02.10.2015 geltenden Fassung) über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe können unbefristet für den Erwerb (Ersterwerb und Erweiterung) jeder beliebigen Fahrerlaubnisklasse verwendet werden.

LSMU

Bisherige Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort können noch bis zum 21. Oktober 2017 für den Erwerb (Ersterwerb oder Erweiterung) der Fahrerlaubnis einer Pkw-, Motorrad- oder Traktorklasse verwendet werden. Nach Ablauf dieses Datums muss für den Erwerb der genannten Fahrerlaubnisse eine Erste-Hilfe-Bescheinigung nach § 19 Absatz 1 und 2 FeV in der seit 3. Oktober 2015 geltenden Fassung vorgelegt werden.