Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 174 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
175 EDITORIAL: Coolness statt gereizter Reaktion
178 Update: Ablenkung - Automobilclubs sind gefordert / Mein Mann fährt jetzt Pedelec
180 Innenansichten Ihres Verbandes III
184 Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.: Geschäfts- und Kassenbericht 2015/2016
185 Evaluation Fahreignungsseminar FES
201 Theoretische Führerscheinprüfung: „Hocharabisch” kommt!
204 Wir nehmen den TÜV beim Wort – Abbuchung und Krankmeldung
205 Schmunzelecke: Die andere Prüfungsfrage
207 „Alte” EH- und LSMU-Bescheinigungen – Wie lange gelten sie noch?
208 Aktuelles Recht – Viele Änderungen in der Pipeline
215 DVR Umfrage – Gefährliche Ablenkung am Steuer
222 Gerichtsurteile: (2363) Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Hörgerät? / (2362) Datensammlung durch Pkw: ein Sachmangel? / (2361) Überschneidung mehrerer Fahrverbote
"Alte" EH- und LSMU-Bescheinigungen: Wie lange gelten sie noch?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2016, Seite 207
In den Ausgaben April 2015, Seite 241, und Dezember 2015, Seite 655, dieser Zeitschrift druckten wir die gesetzlichen Neuregelungen zum Erste-Hilfe-Kurs ab. Die Weiterverwendung der bisherigen Erste-Hilfe- und LSMU-Bescheinigungen regelt § 76 Nr. 11b FeV:
Erste Hilfe
Bisherige Bescheinigungen (nach § 19 FeV in der bis 02.10.2015 geltenden Fassung) über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe können unbefristet für den Erwerb (Ersterwerb und Erweiterung) jeder beliebigen Fahrerlaubnisklasse verwendet werden.
LSMU
Bisherige Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort können noch bis zum 21. Oktober 2017 für den Erwerb (Ersterwerb oder Erweiterung) der Fahrerlaubnis einer Pkw-, Motorrad- oder Traktorklasse verwendet werden. Nach Ablauf dieses Datums muss für den Erwerb der genannten Fahrerlaubnisse eine Erste-Hilfe-Bescheinigung nach § 19 Absatz 1 und 2 FeV in der seit 3. Oktober 2015 geltenden Fassung vorgelegt werden.