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431 TÜV – bitte näher zum Kunden
434 Update: Mehr Verkehrstote 2015 - Trendwende?
436 Umfrage 2016 – Zur beruflichen und sozialen Lage der angestellten Fahrlehrer/innen
438 Bargeldeinnahmen – Die Kasse korrekt führen
443 Wir nehmen den TÜV beim Wort – Land unter beim TÜV Freiburg
444 Seminar neu: Großraum- und Schwertransporte
448 Bundesgesetzblatt: 51. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
470 Gerichtsurteile: (2371) Trotz Raser - Teilhaftung des Wartepflichtigen / (2370) Vorsätzliche Missachtung des Geschwindigkeitslimits
EDITORIAL: TÜV - bitte näher zum Kunden
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2016, Seite 431
Liebe Leserinnen und Leser,
vor 150 Jahren wurde der Vorläufer des heutigen TÜV SÜD gegründet. Ein Blick in die Jubiläumsschrift zeigt, dass aus dem einstigen Verein zur Überprüfung von Dampfkesseln ein Global Player geworden ist. Zum Geschäft gehören heute die Überprüfung von Tunneln in Istanbul, von Achterbahnen in Abu Dhabi und die Statik von Brücken weltweit. Zum Thema Fahrzeugprüfungen findet man den aufschlussreichen Satz: „Mit dem Ende des Monopols im Jahr 1988 rückte der Kunde in den Fokus. Das heißt kurze Wege, perfekter Service und trotzdem eine unabhängige neutrale Prüfung“.
Von der Erfüllung dieses Anspruchs sind manche Mitarbeiter der TÜV SÜD Auto Service GmbH bei der Planung und Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen – also im Bereich des Rest-Monopols – noch weit entfernt. Offenbar, weil sie denken: Für Fahrerlaubnisprüfungen führt hierzulande kein Weg am TÜV vorbei. Trotzdem halte ich § 10 Abs. 1 Satz 3 des Kraftfahrsachverständigengesetzes („Für denselben Bereich dürfen nicht mehrere Technische Prüfstellen errichtet und unterhalten werden.“) auch heute noch für richtig und sinnvoll. Warum? Weil ich Wettbewerb für Befähigungsprüfungen von Menschen als äußerst kritisch betrachte: Mir passen die Prüfungsergebnisse nicht mehr, also trage ich als Fahrschule das Geld meiner Kunden zu einem anderen Anbieter dieser Dienstleistung. Ich möchte hier nicht weiter ausmalen, wozu ein Wegfall der zitierten Bestimmung des Kraftfahrsachverständigengesetzes führen könnte.
Doch der TÜV, will er seine exklusive Stellung als vom Staat für Fahrerlaubnisprüfungen beliehenes Unternehmen nicht aufs Spiel setzen, muss erheblich beweglicher und kundenfreundlicher werden als bisher. Ich denke an flexible Arbeitszeitmodelle, mit denen saisonale Schwankungen des Bedarfs an Prüfungsplätzen besser aufgefangen werden könnten. Da Führerscheinbewerber von der Arbeit oder der Schule für Prüfungen oft nicht mehr freigestellt werden, denke ich auch an Theorieprüfungen in den Abendstunden. Damit ließe sich nebenbei – trotz Fachkräftemangels – vielleicht auch Prüfernachwuchs gewinnen. Denn Studienabgänger der Generationen Y und Z sehen ihren Arbeitsrhythmus nicht mehr in einer Fünftagewoche von 8.00 bis 17.00 Uhr, sondern bevorzugen flexible Arbeitszeiten. Vielleicht gälte dann auch irgendwann für Fahrerlaubnisprüfungen im Ländle der Satz: „Der Kunde ist in den Fokus gerückt: flexible Termine, perfekter Service – und trotzdem eine unabhängige, neutrale Prüfung”. Wär’ doch schön!
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima