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Update: Umstieg auf E- Mobilität lohnt sich / 97 – und immer noch autoverrückt
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2016, Seite 654
Umstieg auf E- Mobilität lohnt sich
Vor mehr als 20 Jahren berichtete die FahrSchulPraxis (Ausgabe 1/96, S. 32) über eine Konferenz mit dem Titel „Die Zukunft des Elektroautos“. Auf der priesen amerikanische und deutsche Experten aus Industrie, Politik, Umweltschutz und Wissenschaft den „Aufwärtstrend der Elektrofahrzeugindustrie“ diesseits und jenseits des Atlantiks. Demzufolge sollten bis zum Jahr 2000 viele E-Autos unterwegs sein, „die heutige Elektroautos in ihrer Reichweite um das Fünffache übertreffen“. Was damals das „Einfache“ war, gab der Bericht nicht her. Der „Hotzenblitz“ legte in seiner finalen Version von 1996 immerhin schon etwas mehr als 100 Kilometer mit einer Batterieladung zurück. Dieses „Frühchen“, eine von Fachleuten hochgelobte Konstruktion aus dem Hotzenwald, überlebte leider nicht. Vom ersten Elektro-VW, dem Golf City STROMer, wurden von 1992 bis zur Einstellung der Produktion 1996 nur 120 Stück hergestellt, die nicht frei käuflich waren. Die Zeit war schlicht noch nicht reif für die E-Mobilität.
Zeitenwende Inzwischen hat sich in weiten Teilen der Bevölkerung die Einstellung zum E-Auto durchgreifend verändert. Zum Ersten liegt das an dem immer größeren Angebot von E-Autos renommierter Marken, deren Reichweiten ständig wachsen, ja teilweise schon langstreckentauglich sind. Zum Zweiten haben daran – Skeptiker mögen es abstreiten – gerade auch staatliche Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität einen erheblichen Anteil. Da ist zum einen die im Juli dieses Jahres eingeführte Umweltprämie zu nennen, die beim Kauf eines Neuwagens mit reinelektrischem Antrieb oder Brennstoffzelle 4.000 € beträgt. Zum anderen aber bringt das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016 eine Reihe beachtlicher Anreize für den Betrieb von E-Autos.
- Wer bis zum 31.12.2020 ein E-Fahrzeug neu zulässt, ist ab dem Tag der Zulassung für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
- § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz stellt Arbeitnehmer für vom Arbeitgeber beim Aufladen des elektrischen Fahrzeugs gewährte geldwerte Vorteile steuerfrei.
- § 40 Abs. 2 Nr. 6 Einkommensteuergesetz bietet für Arbeitnehmer steuerliche Begünstigungen bei unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung von Ladevorrichtungen für E-Fahrzeuge durch den Arbeitgeber.
Weil der Strom zurzeit und wohl auch noch für längere Zeit zu einem großen Teil aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird, attestiert man dem sparsamen Diesel oft eine günstigere Umweltbilanz als dem Elektroauto. Jedoch lokal gesehen, namentlich auch mit Blick auf die Feinstaubemission, ist das E-Auto unschlagbar. Der Verbrennungsmotor hat seinen Zenit überschritten. Die individuelle elektrische Mobilität drängt auf breiter Front mit großer Macht heran. GLH
97 – und immer noch autoverrückt
Der Schwede Lennart Ribring steht nach dem Kauf eines Ford Mustang 5.0 V8 vor der Aufnahme in den "Club 100" für über 100 Jahre alte Autofahrer. Der junggebliebene Lennart war schon in den 60er-Jahren einer der ersten Mustang-Besitzer Schwedens. Das 310 kW (421 PS) starke und 250 km/h schnelle Coupé in race-rot, das aus dem Stand in 4,8 Sekunden auf Tempo 100 beschleunigt, gönnte er sich zu seinem 97. Geburtstag. Der Bolide parkt bereits vor seinem Haus in Stockholm. Seinen Sohn hat er gleich nach dem Kauf auf eine Spritztour mitgenommen, und seiner Enkelin hat er den heißen Ami auch gleich vorgeführt. Lennart: „Am Steuer eines Mustang fühle ich mich immer ein wenig wie der König der Straße. Ich werde vielleicht nicht mehr lange leben, aber die mir verbleibende Zeit möchte ich bestmöglich nutzen und noch Spaß haben – und dafür ist dieses Auto genau richtig." Happy motoring, young man! GLH