Finanzgericht Berlin-Brandenburg: Führerschein umsatzsteuerfrei?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2016, Seite 14

In den letzten Wochen des abgelaufenen Jahres sorgte ein Urteil des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg (Az. 5 V 5144/15) für Erstaunen, ja Aufregung. In Newslettern, Diskussionsforen und Stellungnahmen bieten sich unterschiedliche Auffassungen und Interpretationen zu diesem Urteil an.

Alles dreht sich um die Frage: Sind fortan auch die Ausbildungen der A- und B-Klassen von der Umsatzsteuer befreit? Ist das der unterschiedslos für alle Fahrschulen geltende Kern des Urteils? Wäre es so, könnte dies trotz Wegfalls des Vorsteuerabzugs zu einem deutlichen Plus in der Kasse führen. Nachdem sich der erste Pulverdampf verzogen hat, möchte ich in diesem Beitrag die wichtigsten Fakten zusammenfassen...

Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Januar/2016, ab Seite 14.

Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den FPX-Artikel im internen InternetForum als PDF-Datei hier ...

Außerdem können Mitglieder sämtliche Infos zum Thema sowie die Formbriefe und den Gerichtsbeschluss unter folgendem Kurzlink im InternetForum abrufen: http://bit.ly/1m821JP.

 

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