BKrFQ: Interimslösung für Grenzgänger verlängert

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2016, Seite 18

Für Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland als Berufskraftfahrer tätig sind, ergibt sich hinsichtlich des Nachweises ihrer in Deutschland erworbenen Weiterqualifizierung das Problem, dass deutsche Behörden die Schüsselzahl 95 nur in einen deutschen Führerschein eintragen können. Hinzu kommt, dass Frankreich Fahrerqualifizierungsnachweise nur für in Frankreich absolvierte Weiterbildungen ausstellt...

Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Januar/2015, ab Seite 18.

Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den FPX-Artikel im internen InternetForum als PDF-Datei hier ...

 

Unser Tipp: Die FahrSchulPraxis ist
auch im Abonnement erhältlich. Mehr ...