Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 02 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
03 EDITORIAL: Auf ein Neues!
06 Update: 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag / Ein Verband geht pleite / Vorsätze
08 Mitgliederversammlung 2016: Ergänzung der Standesregeln
10 Wintersitzung des Beirats (Tagesordnung)
12 Vorschau – Mitgliederversammlung Friedrichshafen
14 Finanzgericht Berlin-Brandenburg: Führerschein umsatzsteuerfrei?
16 Anstellungsvertrag und Empfehlungen aktualisiert: Kfz-Nutzung und Phantomlohn
18 BKrFQ: Interimslösung für Grenzgänger verlängert
33 Finanzgericht Rheinland-Pfalz – § 18-Akten weg: Steuerschätzung
40 Gerichtsurteile: (2349) Selbstgefährdung: Motorradfahrer im Pulk / (2348) Welches Gericht ist zuständig? / (2347) Herrenloser Einkaufswagen / (2346) Erbe haftet für Kaufverpflichtungen / (2345) Unzulässiger SCHUFA-Hinweis / (2344) Keine bezahlte Raucherpause
Mitgliederversammlung 2016 – Ergänzung der Standesregeln
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2016, Seite 8
Auf der Mitgliederversammlung 2005 wurden auf Vorschlag des Beirats Standesregeln als Bestandteil der Satzung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. verabschiedet. Etwas mehr als 10 Jahre später soll die berufsethische Erklärung um zwei Punkte ergänzt werden.
Über einen entsprechenden Antrag des Beirats soll bei der kommenden Hauptversammlung am 16. April 2016 in Friedrichshafen abgestimmt werden.
Die Einhaltung der Standesregeln ist nicht einklagbar. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Selbstverpflichtung des Berufsstandes. Dennoch kann ein Verbandsmitglied zwanglos ermahnt werden, sich an die Standesregeln zu halten.
Anspruch des Berufsstandes an sich selbst
Die Standesregeln sollen deutlich machen, welche Ansprüche der Berufsstand an sich selbst stellt. Zugleich kündigen sie an, welche Erwartungen Kunden an eine gute, gewissenhafte Fahrschule stellen dürfen. Potenzielle Fahrschüler sollen wissen, dass sich Verbandsfahrschulen zu diesen Grundsätzen bekennen und deshalb Vertrauen fassen. Nicht zuletzt auch, weil die Standesorganisation bei Streitfällen eine schlichtende und ausgleichende Rolle einnehmen kann. Deshalb zahlt es sich für jedes Verbandsmitglied immer aus, die Standesregeln zu kennen, zu verinnerlichen und sich immer wieder kritisch zu fragen, ob man danach handelt.
Erforderliche Ergänzungen
Im Lauf der Jahre hat sich herausgestellt, dass es zwei weitere Punkte gibt, mit welchen die Standesregeln sinnvoll erweitert und ergänzt werden können.
Motorradausbildung
Ziel dieser Ergänzung ist es, Bewusstsein dafür zu schaffen, dass engagierte Motorradfahrlehrer immer wieder an der Vertiefung ihrer eigenen Fahrkompetenz arbeiten müssen.
Außerdem möchte der Berufsstand im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankern: Fahrlehrer/innen legen Wert darauf, ihre Fahrschüler nicht nur per Auto, sondern immer wieder einmal auch von einem Motorrad aus anzuleiten und zu begleiten.
Der Beirat schlägt deshalb nach intensiven Diskussionen den Mitgliedern folgenden Text vor:
Motorrad-Ausbildung
Als Mitglied des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. verpflichte ich mich zu folgenden Grundsätzen:
- Als Motorradfahrlehrer fahre ich regelmäßig selbst Motorrad und bilde mich auch regelmäßig durch spezielle Zweiradfortbildungen weiter.
- Zudem versuche ich bei der Zweiradausbildung möglichst viele Fahrstunden nicht mit dem Pkw, sondern mit dem Motorrad zu begleiten.
Fair Pay für Angestellte
In seinem Editorial in der FahrSchulPraxis vom Mai 2015, Seite 263, hat Verbandsvorsitzender Jochen Klima die Verbandsfahrschulen dazu aufgerufen, in puncto Angestelltenkultur Flagge zu zeigen. Dazu gehört, dass Verbandsfahrschulen ihre Mitarbeiter nicht wie Tagelöhner auf Stundenbasis beschäftigen, sondern ihnen faire monatliche Festgehälter bezahlen. Außerdem sollen sich die Anstellungsverträge der Verbandsfahrschulen an den Empfehlungen des Verbandes für die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen orientieren.
Dazu soll der nächsten Beiratssitzung ein Textvorschlag zur Diskussion vorgelegt werden. Nach Beratung und Abstimmung des Beirats wird der Text in der FahrSchulPraxis veröffentlicht und der nächsten Mitgliederversammlung zur Beratung unterbreitet.
JK
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