Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 310 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
311 EDITORIAL Prüfungsplätze ...
314 Update: Produktivität / MOVING
316 Innenansichten Ihres Verbandes V
319 Mitgliederversammlung 2016 – Fragen der Mitglieder
322 Umsatzsteuer – Befreiung der Fahrschulen
324 Treuhandverein – Überwachung wird etwas teurer
332 Bikertag 2016 – 4000 zur Stuttgarter Messe
354 Thomas Fritz: Definitionen zu Lenk- und Ruhezeiten
362 Gerichtsurteile: (2367) Fahrer hält Handy in der Hand – immer ein Verstoß? / (2366) Blechschaden beim Ausparken - wer haftet?
Update: Produktivität / MOVING
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2016, Seite 314
Produktivität
Es gibt unterschiedliche Schritte und Wege, die Produktivität eines Unternehmens zu steigern. Oft geht es dabei nicht um neue schöpferische Ideen oder innovative ressourcenschonende Methoden, sondern nur um die Ausbringung größerer Produktion mit unveränderten Produktionsmitteln. Übertragen auf Fahrschulen lässt sich folgende Methode zur Steigerung der Produktivität denken: Für die ersten 150 innerhalb eines Kalendermonats geleisteten Unterrichtseinheiten á 45 Minuten erhält der angestellte Fahrlehrer brutto 12 €. Für die nächsten 50 Einheiten gibt es 14 €, für die von 200 bis 250 aber 16 € und ab 250 aufwärts 20 € pro 45 Minuten. Sie meinen, das gibt es nicht? Irrtum, das gab es schon und wird es vielleicht bald wieder geben. Die Leute schufteten bis zu 350 Einheiten á 45 Minuten pro Monat. Und protzten auch noch mit ihrem guten Einkommen. Sie unterschrieben eidesstattliche Erklärungen, in denen sie zugaben, bis zu 250 Vollzeitstunden pro Monat praktischen Fahrunterricht zu erteilen. Das Unternehmen war fein heraus, die Produktivität stimmte. Dann kam am 01.01.1969 das Fahrlehrergesetz mit der Beschränkung des praktischen Unterrichts auf 480 Minuten pro Tag (§ 6 Abs. 2) und den Aufzeichnungen nach § 18. Jetzt konnten die Behörden eingreifen und die Ausbeutung beenden. Herr Magnani, damals im Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung für das Führerschein- und Fahrschulwesen zuständig, griff durch. Er hatte sich lange genug mit Klagen von Fahrschülern über ausgelaugte, schlappe und mürrische Fahrlehrer plagen müssen. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Fahrlehrergesetzes war die Großfahrschule am Ende, weil ihr Produktivitätskonzept nicht mehr aufging. Mal sehen, wie das reformierte Fahrlehrerrecht, das ja auf dem Weg sein soll, die Verbraucher und die pflichtbewussten Fahrschulen gegen solche Produktivitätssteigerung schützen wird. GLH
MOVING
Seit einiger Zeit erhalte ich E-Mails mit Absender Antje Janßen, Referentin von MOVING. MOVING ist ein in Berlin ansässiger eingetragener Verein, der als „Interessenvereinigung europäischer Verkehrsverlage und Unternehmungen, die im Bereich der Fahrerlaubnisausbildung tätig sind“, firmiert. Fahrerlaubnisausbildung ist eine Wortschöpfung, die ins Vage führt. Mark Twain über solches: „Der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem beinahe richtigen ist wie zwischen dem Blitz und dem Glühwürmchen.“ Wollen die Lehrmittelhändler – der Zeit vorauseilend – etwa eine neue Fahrerlaubnis fürs autonome Fahren kreieren? Vorerst jedenfalls treibt sie vor allem die Ausbildung der Fahrlehreranwärter um. Und deshalb sahen sie sich wohl berufen, Vorschläge zu deren künftiger Gestaltung zu unterbreiten. Vor allem schnell soll sie gehen, denn der Mangel an Fahrlehrern ist angeblich so groß, dass demnächst die Fahrausbildung durch Laien droht. Hatte der frühere Präsident von MOVING dieses im Sinn, als er einmal sagte, „... es geht uns darum, das bewährte System unserer deutschen Fahrausbildung zu erhalten“? Das, jedenfalls, hörte sich gut an.
Die Fahrausbildung durchlief in Deutschland während der letzten 60 Jahre eine sehr dynamische Entwicklung, die ganz wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitrug. An diesem Erfolg haben die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. und ihre Mitgliedsverbände in herausragender Weise mitgewirkt: 1969 Fahrlehrergesetz, 1976 erste gesetzliche Regelung der Fahrlehrerausbildung und Fahrschüler-Ausbildungsordnung mit Pflichtschulung außerorts, 1998 praktische Ausbildung der Fahrlehreranwärter und Pflichtfortbildung für Fahrlehrer. Das sind nur einige wenige Meilensteine dieser Erfolgsgeschichte, die hauptsächlich dank Vorschlägen, Anregungen und der unermüdlichen Arbeit der Verbände Wirklichkeit geworden sind. In allen diesen Jahren haben die Lehrmittelverlage das Primat der Verbände in berufsständischen Fragen respektiert. Im offenen Dialog und zu beidseitigem Nutzen bestellte jeder die Äcker seiner Markung. Sollte das Wort des Ex-Präsidenten von MOVING noch gelten, könnte eine Revitalisierung dieses bewährten Prinzips helfen, etwaige Klippen der bevorstehenden Reform des Fahrlehrerrechts leichter zu orten und zu umschiffen. GLH