Mitgliederversammlung 2016: Fragen der Mitglieder

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2016, Seite 240

„Die Mitglieder haben das Wort“ – das ist ein wichtiger Tagesordnungspunkt der jährlichen Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. Im Bericht darüber (FPX 5/2016, Seite 250) hatten wir angekündigt, näher auf einige der am 16. April 2016 in Friedrichshafen unter diesem TOP gestellten Fragen einzugehen.

Fahrlehrer als BF17-Begleitpersonen

Sollen Fahrlehrer auf Wunsch von Eltern mit deren Sprösslingen nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung weitere Übungsstunden (z.B. Fahren mit Automatik) durchführen, ist dies nur zulässig, wenn eingetragene Begleitpersonen mitfahren. Kollege Jakob Walcher aus Stuttgart äußerte Unverständnis dafür, dass Fahrlehrer zwar die Jugendlichen ausbilden dürfen, aber nach der Prüfung nicht automatisch als Begleitpersonen anerkannt werden. Verbandsvorsitzender Jochen Klima konnte dazu berichten, dass dieses Thema bereits intensiv in der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) diskutiert wurde. Da in anderen Bundesländern sogar ASF-Fahrproben nicht ohne Begleitpersonen durchgeführt werden dürfen, bestehe Handlungsbedarf.

Maßnahmen gegen den Fahrlehrermagel

Kollege Sascha Fiek aus Freiburg stellte fest, um den Nachwuchs im Beruf stehe es nicht gut, denn jährlich fehlten etwa 400 bis 500 neue Kolleginnen und Kollegen (Anm. der Red.: Die genannte Zahl ist bisher durch keine offizielle Statistik belegt). Er wollte wissen, welche Rezepte die Verbände gegen den zunehmenden Fahrlehrermangel hätten. Kollege Quentin erläuterte, dass die Verbände allein nicht für Abhilfe sorgen können. Es sei zwingend notwendig, dass alle Akteure, also der Berufsstand, die Ausbildungsstätten, die Jobcenter und die Arbeitsagenturen gemeinsam aktiv werden müssten. Aber letztlich könnten nur angemessene gesetzliche Rahmenbedingungen, angenehme Arbeitsbedingungen und klare Aufstiegsperspektiven dazu beitragen, dass junge Leute den Fahrlehrerberuf anstreben. Quentin abschließend: „Und wenn wir sie nicht anständig bezahlen, müssen wir uns nicht wundern, dass wir sie nicht haben!“

Zuteilung der Klasse BE aufgrund des Besitzes der Klassen B und T

Kollege Wolfgang Briege aus Buggingen fragte, warum es nicht möglich sei, Inhabern der Führerscheinklassen T und B nicht ohne Weiteres auch die Klasse BE zuzuerkennen. Jochen Klima erläuterte, das europäische Fahrerlaubnisrecht stehe dieser eigentlich logischen und sachlich berechtigten Ergänzung entgegen. Danach sei die Erweiterung der europäischen Klasse B auf BE durch den Besitz der nationalen Klasse T nicht zulässig.

Herauslösen der Klasse AM aus den Klassen BF17 und B 

Kollege Briege äußerte weiterhin Unverständnis darüber, dass ein 16-Jähriger die Klasse AM erwerben müsse, wogegen ein 17-Jähriger diese Klasse beim Erwerb von BF17 geschenkt bekomme. Koll. Quentin informierte, dass die BVF – gerade auch im Zusammenhang mit der gewünschten Absenkung des Mindestalters für Klasse AM auf 15 Jahre – beantragt habe, den Einschluss von AM in BF17 und eventuell auch B ersatzlos zu streichen. Derzeit sei aber nicht absehbar, ob dieser Antrag in der Politik Anklang finde.

Aufwertung der Sicherheitskontrollen

Eine weitere Frage des Kollegen Briege betraf die Sicherheitskontrollen. Er wollte wissen, ob es möglich sei, diese – wie bei der Abfahrtskontrolle bei den Schwerfahrzeugklassen – deutlich aufzuwerten und das Bestehen der Prüfung von der korrekten Durchführung abhängig zu machen. Dazu führte TP-Leiter Marcellus Kaup aus, daran werde intensiv gearbeitet, allerdings ginge es nur langsam vorwärts. Vielleicht bringe aber eine der nächsten Änderungen der FeV einen Schritt in die richtige Richtung.

Belange der Angestellten

Auf Wunsch des Kollegen Jochen Fliegauf aus Freiburg erläuterte die Arbeitnehmervertreterin, Kollegin Carmen Bonmassar, ihre Ideen, im Zusammenwirken mit dem Vorstand die Situation der Angestellten zu verbessern. Dazu gehöre eine bereits angekündigte modifizierte Umfrage bei angestellten Kolleginnen und Kollegen. Diese werde vor allem aus Arbeitnehmersicht wichtige Fragen enthalten. Weitere Vorstellungen der Arbeitnehmervertreterin darüber, wie Arbeitgeber für mehr Geborgenheit ihrer Mitarbeiter sorgen können, wird in einer der nächsten Ausgaben der FahrSchulPraxis ausführlich dargestellt.

Einbeziehung der Mitglieder

In einem letzten Beitrag regte Kollege Michael Herok aus Altensteig an, der Verband möge mehr auf das einzelne Mitglied eingehen und ihm das Gefühl geben, dass seine Meinung gefragt sei. Jochen Klima antwortete, diese Botschaft sei angekommen. Er habe, um ein naheliegendes Beispiel zu nennen, bereits am Vormittag angekündigt: Sobald ein offizieller Entwurf zur Reform des Fahrlehrerrechts vorliegt, erhalten die Mitglieder Kenntnis davon und werden zu allen strittigen Punkten um ihre Meinung gefragt.

JK