Umsatzsteuer: Befreiung für Fahrschulen?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2016, Seite 322

Mit Beschluss vom 10.11.2015 setzte das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg (Az. 5 V 5144/1) auf Antrag einer Fahrschule die Vollziehung der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juni 2015 aus. Das Gericht sah den Antrag der Fahrschule als begründet an, weil „nach summarischer Überprüfung des derzeitigen Sachstandes ernstliche Zweifel [...] an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids“ bestehen. 

Den aktuellen Stand zum Thema lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2016, ab Seite 322.

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