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311 EDITORIAL Prüfungsplätze ...
314 Update: Produktivität / MOVING
316 Innenansichten Ihres Verbandes V
319 Mitgliederversammlung 2016 – Fragen der Mitglieder
322 Umsatzsteuer – Befreiung der Fahrschulen
324 Treuhandverein – Überwachung wird etwas teurer
332 Bikertag 2016 – 4000 zur Stuttgarter Messe
354 Thomas Fritz: Definitionen zu Lenk- und Ruhezeiten
362 Gerichtsurteile: (2367) Fahrer hält Handy in der Hand – immer ein Verstoß? / (2366) Blechschaden beim Ausparken - wer haftet?
Treuhandverein: Überwachung wird etwas teurer
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2016, Seite 324
Die Ausbildung von Bewerbern um die Fahrerlaubnis wurde in Deutschland ausschließlich den Fahrschulen übertragen. Der Staat behält sich jedoch vor, regelmäßig zu kontrollieren, ob die Fahrschulen die ihnen obliegenden gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Rechtsgrundlage der turnusmäßigen Fahrschulüberwachung ist § 33 Fahrlehrergesetz.
Da die Fahrschulen den wirtschaftlichen Nutzen haben, müssen sie die Kosten der Überwachung tragen. Und die werden demnächst wieder steigen. Paragraf 33 FahrlG regelt auch, dass die Behörden „geeignete Stellen“ mit der Überwachung der Fahrschulen beauftragen können. In Baden-Württemberg ist die damit beliehene Stelle seit Jahrzehnten der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. (THV). Aus dem zuständigen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) kommen regelmäßig klare Signale, wonach nicht im Geringsten daran gedacht ist, dies zu ändern.
Anhebung der Stundensätze
Die Prüfer und Sachverständigen des THV waren bisher als freie Mitarbeiter beschäftigt. Nach einem Rechtsgutachten droht jedoch bei Fortführung dieser Form der Beschäftigung (Thema „Scheinselbstständigkeit“), ähnlich wie bei Fahrlehrern, Sozialversicherungspflicht. Um dieser Problematik aus dem Weg zu gehen, wird der THV seine Prüfer und Sachverständigen zukünftig sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Die Folge dieser Umstellung sind zwangsläufig höhere Kosten. Das Rechtsgutachten hat das ohnehin bestehende Defizit des Vereins zusätzlich vergrößert. Deshalb beschloss der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 3. April 2016 (gegen die Stimmen der Fahrlehrerverbände), die Stundensätze der Überwacher ab Juli 2016 von 48 € auf 55 € anzuheben.
Ärgernis Reisezeiten und Fahrtkosten
Kostenwirksam ist nicht nur die Zeit, während der sich der Überwacher in der Fahrschule aufhält, sondern sind auch dessen Fahrtkosten und Reisezeit. Liegt der Sitz der Fahrschule weit vom Wohnort des Überwachers entfernt, übersteigen die Reisekosten oftmals die Überwachungskosten deutlich. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat das MVI gebeten zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, für alle Fahrschulen – abhängig von der Größe, nicht von Entfernungen – einheitliche Überwachungsgebühren einzuführen.
Einführung einer pädagogischen Fahrschulüberwachung
Ein wesentliches Ziel der Reform des Fahrlehrergesetzes ist Entbürokratisierung. Diskutiert wird die Abschaffung des Tagesnachweises, die Verschlankung und Zusammenführung von Ausbildungsbescheinigung und Ausbildungsnachweis sowie die Abschaffung zahlreicher Meldepflichten. Somit wird der Zeitbedarf für die reine Formalüberwachung sinken. Im MVI wird stattdessen, wie schon in anderen Bundesländern praktiziert (z. B. Brandenburg), über die Einführung einer pädagogischen Überwachung nachgedacht. Dazu wäre aber pädagogisch qualifiziertes und damit teureres Personal notwendig. Deshalb ist es gut zu wissen, dass die Vertreter des MVI signalisiert haben, weiteren Kostensteigerungen ablehnend gegenüberzustehen.
JK