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585 Fahrlehrerberuf ohne Zukunft?
590 Update: Fahrerschutz / Unfalldaten erstes Halbjahr - ein Hoffnungsschimmer?
592 Beiratssitzung – Helmut Storck verabschiedet und viele Fachthemen
594 Umfrage der BVF zur Reform des Fahrlehrerrechts – Über 800 Rückmeldungen!
627 Asylbewerber – Identitätsnachweis für Führerschein
634 Ralf Schütze: BMW G 310 R – Neue Kleine ganz groß
644 Gerichtsurteile: (2379) Abgasskandal – Arglistig verschwiegener Mangel? / (2378) Haftung für persönliche Gegenstände nach Zerstörung durch Verkehrsunfall – immer Ausschluss gemäß § 8 Nr. 3 StVG? / (2377) Firma zahlt Weiterbildung – lohnsteuerpflichtig?
Update: Fahrerschutz / Unfalldaten erstes Halbjahr - ein Hoffnungsschimmer?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2016, Seite 590
Fahrerschutz
Die Fahrerschutzversicherung, jüngster Spross der K-Sparte, wurde in den letzten Jahren zum Renner. Denn damit schließt der kluge Fahrer für eine geringe Prämie das Risiko aus, etwa bei Verletzungen durch einen selbstverschuldeten Unfall leer auszugehen. Während seine Mitfahrer seit der umfassenden Schadenrechtsänderung von 2002 in solchen Fällen durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gut geschützt sind, versagt Paragraf 8 Nr. 2 StVG dem Fahrzeugführer diesen Schutz.
Fahrschulen sind deshalb gut beraten, für ihre Lehrfahrzeuge die Fahrerschutzversicherung abzuschließen. Aber sind ausbildende Fahrlehrer Mitfahrer oder Fahrzeugführer? Dieser Streitfrage um die Rechtsfiktion des § 2 Absatz 15 StVG „[... gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs ...]“ hat die Fahrlehrerversicherung VaG den Boden entzogen, indem sie in ihren Bedingungen zur Fahrerschutzversicherung den ausbildenden Fahrlehrer Mitfahrern gleichstellt. Die gelegentlich zu vernehmende Auffassung, die Fahrerschutzversicherung nütze Fahrlehrern nur bei Privatfahrten, weil sie gegen die Folgen von Arbeits-/Wegeunfällen durch die Berufsgenossenschaft (BG) ausreichend geschützt seien, ist schlichtweg falsch. Zwar ist der Schutz der BG prinzipiell sehr solide, für Selbstständige jedoch nur, sofern sie freiwillig dort versichert sind. Aber selbst für BG-Versicherte können nach Unfällen erhebliche Deckungs-/Versorgungslücken entstehen. Hier ist nicht der Platz, näher darauf einzugehen. Die Redaktion wird deshalb das Thema in der nächsten Ausgabe detailliert aufgreifen. GLH
Unfalldaten erstes Halbjahr – ein Hoffnungsschimmer?
Das Statistische Bundesamt teilte am 23. September 2016 die vorläufigen Zahlen über die in den ersten sieben Monaten der Jahres 2016 in Deutschland erfassten Straßenverkehrsunfälle mit. Danach nahmen die polizeilich erfassten Straßenverkehrsunfälle gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,3 Prozent auf 1,46 Millionen zu, jedoch ging die Zahl der Verletzten um 1,3 Prozent auf 219.200 zurück. Zugleich ging die Zahl der Verkehrstoten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 175 auf 1.767 (- 9%) zurück.
Während die Unfallzahlen der Jahre 2014 und 2015 eine Trendwende zum Schlechteren nahelegten, wecken die neuesten Zahlen Hoffnung: Käme es in den restlichen fünf Monaten dieses Jahres zu einem ähnlichen Ergebnis, läge die Gesamtzahl der Verkehrstoten im Jahr 2016 bei 3.030. Das entspräche in etwa der Zahl des Jahres 2013 und wäre gegenüber den Jahren 2014 mit 3.368 und 2015 mit 3.475 Verkehrstoten eine deutliche Verbesserung. Das vorläufige Ergebnis gibt keinen Grund zum Jubeln, aber es ist ein Zeichen dafür, dass anhaltend gute Konjunktur und entsprechend hohes Verkehrsaufkommen nicht zwangsläufig zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen müssen.
Ob die Hochrechnung Wirklichkeit wird, hängt u.a. auch von der polizeilichen Verkehrsüberwachung und Kontrolldichte ab. Erfreulich ist, dass im genannten Zeitraum auch auf den stark belasteten Straßen des Transitlandes Baden-Württemberg die Zahl der Verkehrstoten um 30 zurückging. Unter den großen Flächenländern nimmt das Land mit 18 Verkehrstoten pro einer Million Einwohner vor Bayern (21) und Niedersachsen (27), aber nach Hessen (15) und NRW (13), einen mittleren Platz ein. DESTATIS/GLH