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585 Fahrlehrerberuf ohne Zukunft?
590 Update: Fahrerschutz / Unfalldaten erstes Halbjahr - ein Hoffnungsschimmer?
592 Beiratssitzung – Helmut Storck verabschiedet und viele Fachthemen
594 Umfrage der BVF zur Reform des Fahrlehrerrechts – Über 800 Rückmeldungen!
627 Asylbewerber – Identitätsnachweis für Führerschein
634 Ralf Schütze: BMW G 310 R – Neue Kleine ganz groß
644 Gerichtsurteile: (2379) Abgasskandal – Arglistig verschwiegener Mangel? / (2378) Haftung für persönliche Gegenstände nach Zerstörung durch Verkehrsunfall – immer Ausschluss gemäß § 8 Nr. 3 StVG? / (2377) Firma zahlt Weiterbildung – lohnsteuerpflichtig?
Umfrage der BVF zur Reform des Fahrlehrerrechts: Über 800 Rückmeldungen!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2016, Seite 594
Schon im Frühjahr 2016, also lange bevor die ersten Entwürfe zur Fahrlehrerrechtsreform in die Anhörung der Verbände gingen, hatte der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. angekündigt, den Mitgliedern die Texte zur Verfügung zu stellen und sie zu wesentlichen Punkten um ihre Meinung zu bitten. Diesen Gedanken hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) aufgegriffen.
Nach den großen Versprechungen im letzten Jahr (Entwurf wird zum Deutschen Verkehrsgerichtstag im Januar 2016 vorliegen) konnte damals keiner ahnen, dass das BMVI einen ersten noch nicht regierungsamtlichen Entwurf erst Ende August 2016 aussenden würde.
Beachtliche Beteiligung trotz Zeitdruck und Urlaubszeit
Als besondere Herausforderung, man könnte es auch Dreistigkeit nennen, empfanden die Verbände die kurze Frist von drei Wochen für die Abgabe von Stellungnahmen. – Und das mitten in der Urlaubszeit. Umso bemerkenswerter ist das Ergebnis: Die Umfrage wurde trotz Zeitdruck sorgsam erstellt, durchgeführt und ausgewertet. Das Ergebnis konnte in die Verbändeanhörung eingebracht werden. Das war eine organisatorische und logistische Meisterleistung der BVF und der Zeitschrift FAHRSCHULE.
Ebenso bemerkenswert ist, dass – trotz Urlaubszeit – immerhin mehr als 800 Kolleginnen und Kollegen mitgemacht haben und bei einigen äußerst wichtigen Fragen eine klare Position bezogen.
Die wesentlichen Ergebnisse
Kurz zusammengefasst erbrachte die Umfrage folgende Ergebnisse:
- 75% fordern die Beibehaltung des Vorbesitzes von A2 und CE
- 85% fordern einen mittleren Bildungsabschluss als Eingangsvoraussetzung
- 66% fordern eine deutliche Verlängerung der Fahrlehrerausbildung
- 63% finden 4,5 Monate in der Ausbildungsfahrschule zu kurz
- 72% fordern die Verlängerung der Ausbildung zum Ausbildungsfahrlehrer
- 66% fordern eine Prüfung für Ausbildungsfahrlehrer
Die Umfrage hat aufgezeigt, dass – wenn wohl in den Amtsstuben schon beschlossen – der geplante Wegfall des obligatorischen Vorbesitzes des Lkw- und des Motorradführerscheins in weiten Teilen des Berufsstandes keine Zustimmung findet. Absolut eindeutig ist aber auch das Votum, sich auf die künftigen Anforderungen eines mehr pädagogisch orientierten und weniger techniklastigen Berufs einzustellen und für den Berufsnachwuchs einen mittleren Bildungsabschluss zu fordern.
Ebenso deutlich ist die Erkenntnis, dass neben der Entrümpelung der Lehrpläne auch eine deutliche Verlängerung der Ausbildungszeit in der Fahrlehrerausbildungsstätte und in der Ausbildungsfahrschule sinnvoll wäre. Gleiches gilt auch für die Ausbildung der künftigen Ausbilder. Für knapp drei Viertel der Teilnehmer sind eine Verlängerung der Ausbildung zum Ausbildungsfahrlehrer und für immerhin noch zwei Drittel die Forderung nach einer Prüfung als Abschluss des vorbereitenden Lehrgangs wichtige Bausteine, um die Kolleginnen und Kollegen besser auf diese wichtige Zukunftsaufgabe vorzubereiten.
Fazit
Es bleibt zu hoffen, dass Bund und Länder diese Anregungen aus dem Berufsstand aufgreifen und sich die Umfrageergebnisse im neuen Fahrlehrerrecht wiederfinden.
Jochen Klima