Asylbewerber: Identitätsnachweis für Führerschein

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2016, Seite 627

Asylbewerber kommen häufig ohne amtliche Urkunde über ihre Identität (Reisepass, Personalausweis) nach Deutschland. Auch ohne solch ein amtliches Dokument könne eine Fahrerlaubnis beantragt werden. Dafür genüge die Aufenthaltsgestattung, auch wenn diese meist auf eigenen Angaben des Asylbewerbers beruhe, urteilte jüngst das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe November/2016, ab Seite 627.

Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den FPX-Artikel im internen InternetForum als PDF-Datei hier ...

 

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