EDITORIAL: FahrlG-Reform - Licht und Schatten

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2016, Seite 529

Liebe Leserinnen und Leser,

die Reform des Fahrlehrerrechts scheint im letzten Jahr der laufenden Legislaturperiode doch noch in Gang zu kommen. Am 19. August gingen der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erste Entwürfe zur Reform des Fahrlehrergesetzes und darauf gründender Verordnungen zu. Das war höchste Zeit, denn spätestens zum Ende des ersten Quartals 2017 sollten die Beratungen des rd. 200 Seiten umfassenden Pakets abgeschlossen sein. Danach beginnt der Wahlkampf für die im September anstehende Bundestagswahl, und das war bekanntlich noch nie eine gute Phase für unerledigte Gesetze. Die Zeit für die Beratungen im Kabinett, im Bundestag und Bundesrat sowie einer etwaigen Anrufung des Vermittlungsausschusses ist knapp, sollte aber reichen.

Die Entwürfe enthalten Rechtsänderungen, die sich bereits in den letzten Monaten abgezeichnet hatten: Senkung des Mindestalters für Fahrlehrer auf 21 Jahre, Wegfall des Vorbesitzes der Klassen A und CE, Modernisierung der Ausbildungspläne, eine geringfügige Verlängerung der Ausbildungszeit, Wegfall von Anzeigepflichten, Öffnung der Gemeinschaftsfahrschule, Wegfall der Zweigstellenbeschränkung, Verbot der Beschäftigung freier Mitarbeiter (Ausführliches dazu auf Seite 536 dieser Ausgabe).

Nicht hinnehmbar und der Verkehrssicherheit sowie dem Verbraucherschutz sehr abträglich sind beispielsweise die unkontrollierte Freigabe jedweder Kooperationsmodelle sowie die überraschende Streichung der täglichen Arbeitszeitobergrenzen von 495 bzw. 600 Minuten für Fahrschulinhaber und die ersatzlose Streichung des Tagesnachweises. Dem Vernehmen nach wurde beim runden Tisch im BMVI Einwänden mit der blauäugigen und realitätsfernen Feststellung entgegnet, vernünftige Fahrlehrer könnten und würden selbst entscheiden, wenn sie für die sechzehnte und siebzehnte Fahrstunde zu müde seien. Mit neuen Vorgaben für die Fortbildung – z.B. die für jeden Fahrlehrer individuelle taggenaue Fristberechnung und deren Überwachung durch die Behörde – wird nicht entbürokratisiert, sondern ein neues Bürokratiemonster aufgebaut.

Nun bleibt zu hoffen, dass Bund und Länder die beim runden Tisch eingebrachten Einwände der Verbände noch aufgreifen und ernst nehmen, sodass am Ende ein vernünftiger Kompromiss herauskommt.

In diesem Sinne grüßt Sie sehr herzlich
Ihr

Jochen Klima